Mit einer Verwaltungsklage versucht das armenische Patriarchat von Jerusalem eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. In dem Verfahren geht es um nach Ansicht der Stadt Jerusalem ausstehende Zahlungen der kommunalen Grundsteuer (Arnona), wie das Patriarchat am Dienstagabend mitteilte. Das Verfahren kommt am 24. Februar zur Anhörung.
Das Patriarchat weist das Vorgehen der Stadt zurück und fordert ein Eingreifen des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und des Innenministers Mosche Arbel. Laut der armenischen Kirche wirft die Stadt ihr vor, seit 1994 keine Arnona gezahlt zu haben.
Strittige Schulden
Die "astronomische Schuld" solle durch die Versteigerung von Patriarchatsimmobilien beglichen werden. Eine Einspruchsfrist sei laut Stadt abgelaufen. Die Vollstreckung werde jedoch durch die Verwaltungsklage zunächst ausgesetzt.
Die Stadt habe dem Patriarchat die Forderungen nie ordnungsgemäß und innerhalb der vorgeschriebenen Frist zugestellt, heißt es in der Stellungnahme der Kirche. Ferner seien die strittigen Schulden nie durch ein Gericht bewiesen oder deren Grundlage klar benannt worden.
Ein erheblicher Teil der geforderten Steuerschuld beziehe sich auf eine Immobilie, die an die Stadtverwaltung verpachtet sei. Die Stadt sei Pachtgebühren in Höhe von Millionen Schekeln schuldig.
Netanjahu soll eingreifen
Das Patriarchat bezeichnete das Vorgehen als "gefährlichen rechtlichen Präzedenzfall", der die Enteignung christlicher Gemeinschaften legitimieren könnte. Die langjährige Mission des armenischen Patriarchats im Heiligen Land und die anhaltende armenische Präsenz seien gefährdet.
Netanjahu, Arbel und der Vorsitzende des zuständigen Regierungsausschusses, Tzachi Hanegbi, müssten die Maßnahmen einfrieren und sich für eine Lösung des Problems einsetzen.
Eine von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) angefragte Reaktion der Stadt Jerusalem steht noch aus. Der Steuerstreit zwischen den Kirchen und Israel dauert seit Jahren an. In der Vergangenheit hatten die Kirchen Grundsteuerforderungen Jerusalems unter Verweis auf den Status quo zurückgewiesen.
Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst die entsprechenden Regelungen aus der britischen Mandatszeit übernommen, die nach alter Tradition die Kirchen von jeglichen Steuerzahlungen befreiten.