Mehrehen sollen nach dem Willen von Bayern in Deutschland grundsätzlich auch für ausländische Ehepartner verboten sein, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dazu stellte der bayrische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Freitag im Bundesrat in erster Lesung einen Gesetzentwurf vor.
Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss.
Polygamie mit Werteordnung der Verfassung unvereinbar
Nach dem Entwurf wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts für die Aufhebung polygamer Verbindungen angeordnet. Haben die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist demnach deren Ehe wie eine nach deutschem Recht geschlossene grundsätzlich aufzuheben. Die Aufhebung solle dabei auch von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden können.
Bausback betonte, dass Polygamie mit der Werteordnung der Verfassung unvereinbar sei. Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass der Umgang mit Mehrehen in Deutschland in Rechtsprechung und Literatur umstritten sei. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch entscheide sich die Frage, ob eine polygame Verbindung wirksam sei, grundsätzlich nach dem Heimatrecht der Eheschließenden.
Allerdings könne ausländisches Recht unanwendbar sein, wenn es im Einzelfall mit wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts unvereinbar sei. Dieser sogenannte ordre-public-Vorbehalt werde im Falle von Mehrehe derzeit aber uneinheitlich angewandt.
