Das teilte das Gremium am Montag in Hamburg mit. Einer der von den beteiligten Bundesländern benannten Vertreter sei gleichzeitig ein leitendes Mitglied im Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt eines der Bistümer, so der Betroffenenrat.
"Strukturelle und systemische Fehler"
"Wir müssen in der Zusammensetzung der Aufarbeitungskommission und ihrer Vorgehensweise bereits an dieser Stelle strukturelle und systemische Fehler erkennen, die eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erschweren", schreibt das Gremium in einer Stellungnahme. "Daher erwarten wir an dieser Stelle zeitnahe personelle Konsequenzen, sodass die Aufarbeitung nicht noch weiter verzögert wird."
Der Betroffenenrat selbst hat noch keine Vertreter benannt, die er in die Aufarbeitungskommission entsenden will, wie eine Sprecherin des Gremiums auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Die Wahl sei für den 14. Juli geplant.
Für drei Jahre berufen
Die norddeutschen Bistümer hatten Ende 2020 die Einrichtung einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission und eines Betroffenenrats angekündigt. Damit wollen sie eine Vereinbarung der Deutschen Bischofskonferenz und des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung umsetzen. Betroffenenräte oder -beiräte und Aufarbeitungskommissionen gibt es bereits in mehreren deutschen Diözesen.
Der Betroffenenrat besteht aus neun Mitgliedern, die kürzlich von einem unabhängigen Auswahlgremium für drei Jahre berufen worden waren. Die geplante Aufarbeitungskommission soll aus bis zu elf Mitgliedern bestehen, die die Bischöfe gemeinsam berufen. Drei von ihnen werden vom Betroffenenrat benannt, bis zu fünf von den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen, und drei von den Bistümern selbst.
Ein Sprecher des Erzbistums Hamburg sagte der KNA, dass die Zuständigkeit für die Benennung der Ländervertreter allein bei den beteiligten Bundesländern liege. Ein Termin für die Konstituierung der Kommission stehe noch nicht fest.