Der Gesetzgeber müsse "der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", heißt es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin und des Deutschen Caritasverbandes. Ein Schutzkonzept müsse ebenso das fundamentale Freiheitsrecht schützen, "das eigene Leben und Weiterleben in keiner Weise begründen zu müssen". Am Montag will der Bundestag Experten zu den drei vorliegenden Entwürfen für eine Regelung befragen.
"Menschenwürde ist unantastbar"
"Nach christlichem Verständnis ist die Menschenwürde unantastbar und zugleich gottgegeben, jeder Mensch gleich wertvoll und von Gott geliebt", heißt es weiter. "Wir sind getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jedem einzelnen Menschen das Leben schenkt, ihn bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt."
In der pastoralen und caritativen Praxis sollen demnach Suizid und Suizidassistenzwünsche nicht tabuisiert, sondern ernst genommen und ins Gespräch gebracht werden, um wirksam Hilfe anzubieten. Das Angebot der Suizidassistenz sei aber nicht der richtige Weg, "um mit schweren, belastenden Lebenssituationen und mit dem Sterben umzugehen".
Eine Regulierung der Suizidassistenz müsse vor allem sicherstellen, "dass ein Suizid nicht aufgrund inneren Drucks, äußerer Beeinflussung oder aufgrund von Unkenntnis von Auswegen aus aktuellen Problemlagen begangen wird".
Fachärzte beteiligen
Konkret fordern die Bischöfe und die Caritas, dass in jedem Falle Fachärzte beteiligt werden, um festzustellen, ob der Wunsch nach einem Suizid aus freien Stücken erfolgt. Ferner sollte der Zugang erst ab einem gewissen Alter zugestanden werden.
Die Begutachtung der sogenannten Freiverantwortlichkeit sollte nach Auffassung von Bischöfen und Caritas von einer Beratung getrennt werden, die sich ganz den Gründen und Nöten hinter dem Sterbewunsch widmet.
Um auf die unterschiedlichen Lebenssituationen besser zu antworten, plädieren sie außerdem dafür, auf das vorhandenen Beratungssystem zurückzugreifen und nicht ein gesondertes allein für Suizidwillige zu eröffnen.
Einrichtungen nicht zur Suizidhilfe verpflichten
Großen Wert legen Bischöfe und Caritas darauf, auch Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen von jeder Verpflichtung zur Suizidhilfe auszunehmen. In Deutschland sei zwar verfassungsrechtlich niemand zur Suizidhilfe verpflichtet. Zur Rechtssicherheit sollte aber ausdrücklich klargestellt werden, dass dies auch für Träger und Einrichtungen gilt. Ferner sollten diese Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu stationären Einrichtungen untersagen können.
"Orte, die dafür bekannt sind, dass sie dem Leben bis zuletzt dienen, tragen auch dazu bei, dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft nicht als 'normale' und sozial verträgliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", heißt es zur Begründung. Zugleich werde damit "den Grundsätzen der Wahlfreiheit und des Trägerpluralismus Rechnung getragen".