Die deutschen katholischen Bischöfe sollten nach Ansicht des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier rasch präzise Normen für den Umgang mit Vertretern der AfD im kirchlichen Bereich erlassen.
"Darin ist festzulegen, welche Betätigungen, Haltungen oder gegebenenfalls auch Parteizugehörigkeiten mit der Mitgliedschaft in kirchlichen Räten unvereinbar sind", schreibt Bier in einem Beitrag der Zeitschrift "Herder Korrespondenz" (September-Ausgabe).
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Februar ein Dokument zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus und Christentum veröffentlicht. Darin heißt es: "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen - dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus - ist mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar."
Dies hatte bereits praktische Konsequenzen: Im April wurde der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert vom Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg aus dem Verwaltungsrat einer katholischen Pfarrgemeinde in Neunkirchen entlassen.
Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Ob es auch sinnvoll sei, "über die Mitgliedschaft in pfarrlichen und diözesanen Räten hinaus" auch andere ehrenamtliche Aufgaben durch diözesane Ordnungen zu regulieren, sei zu diskutieren, so Bier. Er verwies darauf, dass im März ein Pfarrer der Erzdiözese Freiburg einer Rentnerin, die bei der Kommunalwahl für die AfD kandidierte, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorleserin im katholischen Kindergarten seiner Pfarrei untersagt habe.
Im Juli hatte zudem der Pfarrer einer katholischen Kirchengemeinde im westfälischen Hamm einem AfD-Funktionär Ehrenämter in der Pfarrei als Messdiener, Lektor und Organist untersagt.
Es könne gefragt werden, so Bier, "welche nicht hinnehmbaren Auswirkungen die Parteizugehörigkeit auf Orgelspiel oder Vorlesen hat und ob in solchen Fällen nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird".
Gerade in Bereichen, die oft von unverbindlichen Absprachen geprägt seien, müsse "für alle Beteiligten transparent geklärt und vermittelt werden, auf welcher Grundlage ehrenamtliche Tätigkeit geschieht und geschehen kann", betonte der Kirchenrechtler von der Universität Freiburg.