Bischof Genn beurlaubt Priester mit sofortiger Wirkung

Kirchenrechtliche Voruntersuchung

Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat einen Priester des Bistums, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Priester wird ein grenzüberschreitendes Verhalten im Jahr 2010 vorgeworfen.

Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner (dpa)
Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner ( dpa )

Dies teilte das Bistum mit. Der Priester habe dies eingeräumt und selbst um die Beurlaubung gebeten. Es werde nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt. Bis diese abgeschlossen sei, seien dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.

Polizeiliche Ermittlungen damals eingestellt

"Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war", erklärte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom habe es 2010 deswegen nicht gegeben.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann (epd)
Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann ( epd )

"Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen."

An Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen gewandt

Die betroffene Person habe sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gewandt und einen Antrag gestellt. Die UKA habe Ende Mai 2022 entschieden, dass der Person eine Leistung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zustehe, so Frings. Die Zahlung sei inzwischen erfolgt.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010." Daher habe Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen.

Keine weiteren Angaben zum Fall

"Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergeleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen", erklärte Frings.

St.-Paulus-Dom in Münster / © Chi_Chirayu (shutterstock)
St.-Paulus-Dom in Münster / © Chi_Chirayu ( shutterstock )

Weitere Angaben zu dem Fall machte das Bistum "aufgrund des laufenden Verfahrens" nicht. Der Vorfall habe sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst gewesen sei. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig gewesen sei, seien vorab informiert worden, hieß es.

Studie: Flächendeckender Missbrauch im Bistum Münster

Die Zahl der beschuldigten Priester und Missbrauchsopfer im Bistum Münster ist nach einer Studie der Universität Münster deutlich höher als bekannt. Laut der über zwei Jahre dauernden Forschungsarbeit eines fünfköpfigen Teams gab es von 1945 bis 2020 fast 200 Kleriker und bekannte 610 minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch. Damit sind 4,17 Prozent der Priester betroffen. Die Dunkelziffer ist erheblich höher. Die Forscher gehen von 5000 bis 6000 Opfern aus.

 Studie zu Macht und sexuellem Missbrauch in Münster
 / © Lars Berg (KNA)
Studie zu Macht und sexuellem Missbrauch in Münster / © Lars Berg ( KNA )
Quelle:
KNA