Nach einer Meldung im Juni an die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums hätten diese Bischof Overbeck informiert. Dieser habe unmittelbar eine Strafanzeige gegen den Priester veranlasst.
Kirchenrechtliche Voruntersuchung einleiten
Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen den Priester aufgenommen, hieß es weiter. Das Bistum werde zudem eine kirchenrechtliche Voruntersuchung des Falls einleiten. Bis auf weiteres gelte die Unschuldsvermutung.
Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nennen weder das Bistum noch die Pfarrei den Namen des beschuldigten Priesters, auch wenn dieser womöglich zu einem späteren Zeitpunkt durch andere Quellen öffentlich werden könne.
Das Bistum fügte hinzu, der Geistliche werde mindestens bis zum Abschluss des staatlichen Strafverfahrens nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt.