Ab Mai Gottesdienste in Hessen möglich

Bistum Fulda braucht aber noch Zeit

Öffentliche Gottesdienste sind in Hessen ab dem 1. Mai grundsätzlich wieder möglich. Das Bistum Fulda braucht nach eigenen Angaben allerdings noch Zeit und hält eine Umsetzung vor dem 4. Mai nicht für realisierbar.

Brennende Kerzen in einer Kirche / © Guillaume Poli (KNA)
Brennende Kerzen in einer Kirche / © Guillaume Poli ( KNA )

In den aktualisierten Regelungen der Landesregierung zur Corona-Krise hieß es, dass sich ab Freitag Glaubensgemeinschaften in Hessen wieder versammeln dürften.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte in Wiesbaden: "Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben".

Bistum Fulda braucht Zeit

Der katholische Bischof des Bistums Fulda, Michael Gerber, begrüßte die in Aussicht gestellten Lockerungen. Nun müsse ein Schutzkonzept entwickelt werden, das an die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden könne. "Angesichts der knappen Zeit auch wegen des Maifeiertages und der aufwendigen Vorbereitung ist eine Umsetzung vor Montag, 4. Mai, nicht realisierbar", erklärte Gerber. Er hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, "genaue Regelungen für die Öffnung der Gemeindegottesdienste" zu erstellen.

Es gehe nicht nur um praktische Regelungen, so der Bischof. Wesentlich sei, "wie können wir Gottesdienste feiern in einer Haltung der Solidarität zwischen jenen, die jetzt wieder in die Kirchen kommen, und denjenigen, die das nicht können?" Dies müsse gut vorbereitet sein.

Streamingangebot wird fortgeführt

Das Streamingangebot der Sonntagsmesse werde vorerst weitergeführt, hieß es. Zu Gottesdiensten im Freien und zu Prozessionen würden "zu gegebener Zeit" Vorgaben bekanntgemacht. Dabei sei allerdings davon auszugehen, dass Prozessionen "in der üblichen Form" bis auf Weiteres nicht stattfinden könnten.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hatte zuletzt den evangelischen Gemeinden dazu geraten, frühestens am 10. Mai wieder öffentliche Gottesdienste zu feiern.

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind laut Landesregierung ab 1. Mai möglich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gegenstände wie der Kollekte-Korb dürften nicht weitergereicht werden. Desinfektionsspender müssten aufgestellt werde.

Zudem müssten die Glaubensgemeinschaften Hinweise zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen am Versammlungsort gut sichtbar aushängen. Dies sei zwar nicht "der gewohnte Rahmen", aber so könnten die Menschen "gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen".

Zusammenkünfte bei Bestattungen möglich

Das Landeskabinett entschied zudem, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich seien - entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. Besuche von nahen Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen seien unter Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten zuvor bereits eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.


Bischof Gerber im Bischofshaus in Fulda / © Angelika Zinzow (KNA)
Bischof Gerber im Bischofshaus in Fulda / © Angelika Zinzow ( KNA )
Quelle:
KNA
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