Der sogenannte Diözesanpastoralrat habe in einer noch bis Samstag dauernden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Er umfasse 24 Mitglieder und sei künftig neben dem Priesterrat das oberste Beratungsgremium des Bischofs.
Ein Diözesanpastoralrat berät den Bischof in allen Fragen der Seelsorge und gibt dafür auch Empfehlungen zur Aufstellung des Bistumshaushalts. Seine Einrichtung ist im kirchlichen Gesetzbuch nicht verbindlich vorgeschrieben, aber angeraten. Er soll alle Mitglieder einer Diözese vertreten und die Arbeit anderer Gremien bündeln. In vielen deutschen Diözesen gibt es bereits solche Diözesanpastoralräte.
Bischof ist Vorsitzender des Gremiums
Vorsitzender des neuen Gremiums ist laut Bistum Hildesheim der Bischof selbst. Als weitere Mitglieder gehören die fünf gewählten Vorstandsmitglieder des Diözesanrates der Katholik*innen, der Generalvikar, die Weihbischöfe und die Mitglieder des Domkapitels dazu.
Darüber hinaus werden vier Mitglieder vom Diözesanrat benannt, zwei vom Priesterrat und vier vom Bischof. Eine Amtsperiode beträgt jeweils vier Jahre. Verbunden mit der Einführung des Diözesanpastoralrats sei die Auflösung des bisherigen Bischöflichen Rates.
Bischof Heiner Wilmer erklärte: "Mir ist es ein wichtiges Anliegen, in unserem Bistum die Mitbestimmung und Beteiligung möglichst vieler Gruppen, Gremien und Repräsentantinnen und Repräsentanten der Gläubigen zu intensivieren."
Der Vorsitzende des Diözesanrates der Katholik*innen, Christian Heimann, sprach von einem "ersten Schritt" hin zu mehr Mitbestimmung. Im Gegensatz zum Diözesanpastoralrat ist der Diözesanrate der Katholik*innen ein eigenverantwortliches, nicht weisungsgebundenes Gremium, das die Laien im Bistum vertritt.