Dem Priester blieben "weiterhin und ausnahmslos alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten untersagt", wie es der inzwischen emeritierte Bischof Felix Genn Ende Januar verfügt habe, teilte das Bistum am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg werde kein Verfahren einleiten, weil die Verjährungsfristen für die vorgeworfenen Taten überschritten seien.
Gegen den Theologen hatte nach Angaben des Bistums Ende vergangenen Jahres eine betroffene Person bei der Interventionsstelle des Bistums den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. Der Fall soll sich im Jahr 1984 in einem Jugendlager der katholischen Gemeinde Kirchhellen St. Johannes der Täufer ereignet haben. Nach der Veröffentlichung der Vorwürfe hätten fünf weitere Personen beim Bistum Münster Vorwürfe gegen den Ruhestandspriester erhoben.
Das Bistum Münster hatte die Meldung nach eigenen Angaben an die zuständige Staatsanwaltschaft in Arnsberg weitergegeben und die kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet. Weil der Priester schon 2022 aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden war, hatte er nach Angabe des Bistums seitdem keinen besonderen seelsorglichen Auftrag mehr innegehabt.