Die "Bild"-Zeitung berichtete am Montag online von diesen Fällen, in denen Woelki als damaliger Geheimsekretär von Kardinal Joachim Meisner von Missbrauchshandlungen durch Priester erfahren haben könnte.
Fälle 11 und 12 in dem Gutachten
Die Zeitung bezieht sich auf die Fälle 11 und 12 in dem Gutachten, das ein Team um den Strafrechtler Björn Gercke im Auftrag des Erzbistums erstellt und Mitte März öffentlich präsentiert hatte.
Darin lasten die Juristen Woelki kein Fehlverhalten an - wohl jedoch dem verstorbenen Meisner und dessen langjährigem Generalvikar Norbert Feldhoff (81). Diese seien Vorwürfen nicht nachgegangen, hätten innerkirchliche Verfahren pflichtwidrig nicht eröffnet und Beschuldigte nicht sanktioniert, so die Juristen. Auch hätten sie gegen ihre Pflicht zur Opferfürsorge verstoßen.
In Fall 12 geht es um einen Geistlichen, dem eine exhibitionistische Handlung gegenüber einer Zehnjährigen zur Last gelegt wird. 1995 wurde dem Erzbistum der Fall bekannt. Feldhoff erklärte gegenüber den Gutachtern, dass der damalige Geheimsekretär Meisners ihm Texte zu dem Fall weitergeleitet habe. Geheimsekretär war damals Woelki.
Keine Kenntnis von Vertuschung
Dem Erzbistum zufolge gibt es dennoch keinen Hinweis, dass Woelki von dem Vorgang wusste. "Die bloße Weitergabe von Dokumenten schließt keine inhaltliche Kenntnis derselben ein", erklärte ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): "Es bleibt dabei, dass Kardinal Woelki als Geheimsekretär keine Kenntnis von Vertuschung hatte."
Auch Fall 11 könnte in die Zeit fallen, als Woelki Geheimsekretär unter Meisner war. Darin geht es um einen Priester, der während der Beichte einen Minderjährigen missbraucht haben soll. 1997 zeigte eine Frau, die den Betroffenen bei sich aufgenommen hatte, die Tat an - der genaue Zeitpunkt ist aber unklar.
In einem Gespräch mit Generalvikar Feldhoff räumte der Geistliche die Vorwürfe zum Teil ein. Später wurde er trotzdem in einem Bereich eingesetzt, in dem er Kontakt mit Jugendlichen hatte. Auch Erzbischof Meisner war informiert. Aus dem Gutachten geht nicht hervor, dass Woelki von den Vorgängen wusste.
Keine Pflichtverletzung von Kardinal Woelki
Insgesamt zählt der Gercke-Report 75 Pflichtverletzungen durch ehemalige Amtsträger des Erzbistums Köln, darunter Erzbischöfe und Generalvikare. Fast ein Drittel der Fehler sei Meisner anzulasten.
Woelki werfen die Gutachter keine Pflichtverletzung vor. Nach der Veröffentlichung regte sich Kritik an der Untersuchung, unter anderem weil sie die Rolle von Weihbischöfen und Geheimsekretären ausklammere. Woelki war von 1990 bis 1997 Meisners Geheimsekretär und von 2003 bis 2011 Weihbischof in Köln.