Britische Bischöfe nach Parlamentsvotum zu Sterbehilfe besorgt

"Ernste Bedenken" müssten gehört werden

In Großbritannien wird über Suizidhilfe gestritten. Die katholischen Bischöfe sind alarmiert. Sie warnen vor einem verheerenden Wandel in Kultur und Gesellschaft und sind besorgt über besondere Passagen im Gesetzesentwurf.

Symbolbild für Sterbehilfe / © Motortion Films (shutterstock)
Symbolbild für Sterbehilfe / © Motortion Films ( shutterstock )

Die katholischen Bischöfe in Großbritannien haben enttäuscht auf das erste Parlamentsvotum zur möglichen Legalisierung der Suizidhilfe in England und Wales reagiert. Der Entwurf enthalte grundsätzliche Mängel und Klauseln, die Anlass zur Sorge geben, erklärte Weihbischof John Sherrington, der in der Bischofskonferenz von England und Wales das Referat für Lebensschutz leitet.

Neben der grundsätzlichen Ablehnung des assistierten Suizids seien die Bischöfe besonders besorgt über jene Passagen im Gesetzentwurf, "die Ärzte daran hindern, aus Gewissensgründen zu widersprechen und die Hospize und Pflegeheime, die sich nicht an der Suizidbeihilfe beteiligen wollen, unzureichend schützen", sagte Sherrington. Diese "ernsten Bedenken" müssten in den nächsten Phasen der Beratungen über den Gesetzesentwurf gehört werden.

Bischöfe fordern bessere Palliativmedizin

"Wir haben in dieser Debatte zum Ausdruck gebracht, dass echtes Mitgefühl bedeutet, an der Seite derjenigen zu sein, die Pflege brauchen, insbesondere bei Krankheit, Behinderung und im Alter", so Sherrington. Die Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit von Palliativmedizin sei der beste Weg, um Leiden am Ende des Lebens zu verringern. "Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen und diejenigen unterstützen, die sich in unseren Hospizen, Krankenhäusern und Pflegeheimen unermüdlich um die Sterbenden kümmern", sagte Sherrington.

Ziel der Palliativmedizin ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen. Im Mittelpunkt stehen Wünsche und Befinden des Patienten, etwa die Linderung von Schmerzen, Trockenheit im Mund oder Atemnot.

Bisher gilt Suizidbeihilfe als Straftat

Die Abgeordneten des britischen Unterhauses hatten am Freitag für eine Liberalisierung der Sterbehilfe votiert. Der Gesetzentwurf der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater sieht vor, dass unheilbar Kranke in England und Wales unter strengen Bedingungen in den Suizid begleitet werden dürfen. Bisher gilt Suizidbeihilfe als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden kann.

Mit der für Befürworter des Gesetzes erfolgreichen Abstimmung ist jedoch nur eine von mehreren Hürden im parlamentarischen Verfahren genommen. Bis zu einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind weitere Beratungen notwendig, bei denen Änderungsanträge eingebracht werden können. Auch das Oberhaus muss zustimmen.

Bischof: verheerender Wandel in Kultur und Gesellschaft

"Dies ist ein sehr düsterer Tag in der Geschichte unseres Landes", sagte Nottinghams Bischof Patrick McKinney dem Portal "Crux now". "Ausgehend von den Erfahrungen anderer Länder, die ein ähnliches Gesetz verabschiedet haben, habe ich keinen Zweifel daran, dass es hier nicht nur um eine Gesetzesänderung geht, sondern dass wir im Begriff sind, einen verheerenden Wandel in unserer Kultur und Gesellschaft zu erleben", sagte McKinney.

"Das Grundprinzip, dass wir uns nicht an der Herbeiführung des Todes anderer beteiligen, wird denjenigen vorbehalten sein, die stark und gesund sind, während Menschen, die schwer krank und verletzlich sind, diesen Schutz nicht mehr genießen", fügte er hinzu. 

McKinney sagte, er hoffe und bete, dass es während der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs weitere Gelegenheiten für tiefgreifende und kritische Überlegungen in der gesamten Gesellschaft geben werde, "anstatt dass dieser höchst umstrittene Vorschlag weiterhin im Eiltempo durchgewunken wird".

Sterbehilfe

Unter Sterbehilfe wird jede Unterstützung beim Sterben bis hin zur aktiven Tötung verstanden. Meist wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und dem Spezialfall assistierter Suizid, um den es in der aktuellen Diskussion geht.

Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)
Quelle:
KNA