Im Juni 2021 hätten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit einer "Kindergarantie" darauf verpflichtet, bis 2030 allen Mädchen und Jungen den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten, hieß es in einer Erklärung am Donnerstag. Bis März dieses Jahres muss demnach die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten.
Für den Sozialverband VdK erklärte Präsidentin Verena Bentele: "Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit."
Das führe dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten könnten oder in Teilzeit beschäftigt seien. "Die Behinderung ihrer Kinder darf diese Familien aber nicht arm machen", betonte Bentele. Der VdK fordere daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung dieser Familien.
Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen
Für das Deutsche Kinderhilfswerk erklärte Präsident Thomas Krüger: "Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet." Nötig sei etwa eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. "Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden."