Der Zentralrat der Muslime hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um eine mögliche Anerkennung des islamischen Dachverbands als Religionsgemeinschaften begrüßt. Die Entscheidung zeige die Mängel des vorinstanzlichen Urteils auf, erklärte der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mazyek, am Donnerstagabend in Köln. "Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen."
Nach einer Entscheidung der Bundesrichter vom Freitag muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster erneut klären, ob der Islamrat und der Zentralrat der Muslime Anspruch auf den Status als Religionsgemeinschaft haben. Im November 2017 hatte das Gericht dies verneint, die Entscheidung wurde jedoch jetzt vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, ob die Verbände Anspruch auf Erteilung von Religionsunterricht nach ihren Glaubensinhalten haben. (AZ: BVerwG 6 B 94.18)
"Das sind Sie den Muslimen in NRW schuldig"
Das Gericht in Münster muss nun die Tätigkeit der Islamverbände in Fragen der religiösen Lehre und deren Bedeutung für religiös Verantwortliche und Gläubige weiter klären. Die beiden Islamverbände wollen erreichen, dass der 2012 eingeführte Islamunterricht in NRW durch ein ordentliches Schulfach ersetzt wird, bei dem die Verbände alleinige Ansprechpartner des Landes sind. Derzeit werden die Lehrinhalte des Islamunterrichts von einem Beirat bestimmt. Dieser Modellversuch ist bis Ende 2019 befristet.
Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Zentralrats der Muslime, Samir Bouissa, appellierte an die Landesregierung, eine Entscheidung für einen verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht zu treffen und diese nicht Gerichten zu überantworten. "Das sind Sie den muslimischen Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern in NRW schuldig", erklärte er.
Ein Rechtsstreit - nicht erst seit gestern
Der Rechtsstreit über den Islamunterricht dauert bereits 20 Jahre. Die beiden islamischen Verbände waren erstmals 1998 und 2003 mit ihrer Forderung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem OVG Münster gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall 2005 an das OVG zurück, dass sich nun erneut mit dem Thema befassen muss. In seinem Berufungsurteil von 2017 ließ das OVG keine Revision zu. Dagegen legten die Islamverbände eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ein, die nun erfolgreich war.
Am aktuellen Modellversuch des Islamunterrichts in Nordrhein-Westfalen nehmen nach Regierungsangaben landesweit etwa 19.400 muslimische Jungen und Mädchen an rund 230 Schulen teil.