Abschiebungen sollen nicht mehr vorab angekündigt werden und die Befugnisse der Polizei bei Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften sollen erweitert werden. Die Pläne müssen noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden.
Die Regelungen sollen künftig effektiver verhindern, dass sich ausreisepflichtige Ausländer einer Abschiebung entziehen. Ende September lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 255.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Rund 205.000 von ihnen hatten aber eine Duldung, können aktuell also nicht abgeschoben werden.
Rund 12.000 Abschiebungen in diesem Jahr
Rund 12.000 Abschiebungen gab es in diesem Jahr laut Ministerium bis Ende September. Das sind mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber deutlich weniger als in der Zeit vor der Corona-Pandemie.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Polizei bei einer Abschiebung auch andere Räume als der Betroffenen in einer Gemeinschaftsunterkunft durchsuchen darf. Zudem sollen künftig auch vermehrt Abschiebungen bei Nacht erlaubt werden können.
Verschärfung von Strafvorschriften geplant
Geplant ist ferner die Verschärfung einer Reihe von Strafvorschriften. So sollen Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein eigenständiger Grund für eine Abschiebehaft werden. Ein Verstoß gegen Meldepflichten, räumliche Beschränkungen oder eine Wohnsitzauflage soll schon beim ersten Mal strafbar sein.
Zudem sollen mutmaßliche Mitglieder krimineller Vereinigungen ausgewiesen werden können, auch wenn sie nicht strafbar geworden sind. Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz gibt es eine
Verbesserung: Ihre Aufenthaltserlaubnis soll künftig drei Jahre statt wie bislang nur ein Jahr gültig sein.