Mögliche Lockerungen für öffentliche Gottesdienste in Schleswig-Holstein ab Mai

Bundesweite Regelung für Gottesdienste

In mehreren Bundesländern sind ab Mai Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt. Bei der Feier öffentlicher Gottesdienste in der Corona-Krise will sich nun auch Schleswig-Holstein einer bundeseinheitlichen Regelung anschließen.

Gotteslob in Kirchenbänken / © Julia Steinbrecht (KNA)
Gotteslob in Kirchenbänken / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Als Termin für mögliche Lockerungen nannte Kulturministerin Karin Prien (CDU) den 4. Mai. Allerdings sollten die für Donnerstag geplanten Beratungen zwischen Bund Ländern abgewartet werden, teilte sie am Dienstag in Kiel nach einer Telefonkonferenz mit Vertretern der Religionsgemeinschaften des Landes mit.

Rahmenbedingungen für Lockerungen

In dem Gespräch sei es um die Rahmenbedingungen für mögliche Lockerungen gegangen. "Wir waren uns einig, dass die Freiheit der Religionsausübung von besonders großer Bedeutung ist, dass aber derzeit auch immer die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden muss", sagte Prien. Beteiligt waren nach offiziellen Angaben Vertreter des Erzbistums Hamburg, der Nordkirche, der Schura, der Jüdischen Gemeinschaft und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden.

Gottesdienste in mehreren Ländern wieder möglich

Mehrere Länder hatten in den vergangenen Tagen Versammlungen in Gotteshäusern unter Auflagen wieder erlaubt. Auf Bundesebene hatte am Montag das Corona-Kabinett einen Rahmenplan beraten, der Kriterien für Gottesdienste auflistet. Er ist Grundlage für die Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag. Es handelt sich dabei aber nur um Empfehlungen, die Entscheidung liegt bei den Ländern.


Quelle:
KNA