Digitalisierung und Europa im Fokus von DGB, EKD und DBK

DGB-Chef sieht Gemeinsamkeiten mit Kirchen

Die Zusammenarbeit mit den Kirchen funktioniert nach Ansicht des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann gut. Das Interesse besteht am Gelingen des Wandels in der Arbeitswelt. Kritik äußert Hoffmann aber beim kirchlichen Arbeitsrecht.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, arbeitet bei gesellschaftspolitischen Themen nach eigenen Worten gut mit den beiden christlichen Kirchen in Deutschland zusammen. "Ich habe mit Kardinal Marx und dem Ratsvorsitzenden Bedford-Strohm ein gemeinsames Interesse daran, dass wir den digitalen Wandel der Arbeitswelt gestaltet bekommen", sagte Hoffmann dem evangelischen Magazin "zeitzeichen" (Mai-Ausgabe).

Darüber hinaus gebe es ein gemeinsames Interesse daran, dass Europa "wieder auf den richtigen Pfad gebracht" werde. Kardinal Reinhard Marx ist Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm ist Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht

Allerdings kritisierte Hoffmann die Kirchen beim kirchlichen Arbeitsrecht, dem sogenannten Dritten Weg. Es könne nicht sein, dass die relativ partikularen Interessen von kirchlichen Arbeitgebern über verbrieften Grundrechten stünden, sagte Hoffmann mit Blick auf den Fall Egenberger zur kirchlichen Einstellungspraxis. "Verbriefte Grundrechte sind universal und gelten für alle."

Bundesverfassungsgericht prüft Fall

Der Fall der Berlinerin Vera Egenberger wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. Egenberger hatte sich bei der Diakonie um eine Stelle beworben und war nicht zum Personalauswahlgespräch eingeladen worden. Weil für die Stelle eine Kirchenmitgliedschaft gefordert wurde, sie selbst aber nicht Mitglied der Kirche war, sah sie in ihrer Ablehnung eine Diskriminierung und zog vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Oktober 2018 Recht, zuvor hatte der Europäische Gerichtshof den Fall bereits behandelt. Die Diakonie will nun Rechtssicherheit und zog vor das Bundesverfassungsgericht.


DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann / © Michael Kappeler (dpa)
DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann / © Michael Kappeler ( dpa )
Quelle:
epd
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