"Praedicate evangelium" regelt den Aufbau der Kurie, darunter die Zuschnitte der sogenannten Dikasterien (Ministerien), Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie der Büros des Heiligen Stuhls. Am Pfingstsonntag (5. Mai) soll die Apostolische Konstitution in Kraft treten. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) stellt die Organe kurz vor:
Das Staatssekretariat bleibt oberstes Leitungsorgan der Kurie. Es setzt sich aus drei Abteilungen zusammen: der Sektion für allgemeine Angelegenheiten, zuständig vor allem als päpstliches Büro und für die Kurie; der Sektion für die Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen sowie der Sektion für das diplomatische Personal, die für die päpstlichen Nuntiaturen (Botschaften) weltweit zuständig ist.
Das neu geschaffene Dikasterium für Evangelisierung vereint den Rat für Neuevangelisierung und die bisherige Missionskongregration. Es bekommt zwei Sektionen: eine für grundlegende Fragen der Evangelisierung, eine weitere für die Erstevangelisierung. Vorsitzender ist der Papst selbst. Jede Sektion wird von einem Pro-Präfekten geleitet. Eine der Aufgaben ist, zu verstehen, warum sich Menschen vom Glauben abwenden, sie vom Evangelium zu überzeugen sowie die Ortskirchen in dieser Arbeit zu unterstützen. Auch die Katechese-Arbeit von Laien soll gefördert werden.
Das Dikasterium für die Glaubenslehre soll Papst und Bischöfen helfen, die kirchliche Glaubens- und Morallehre zu schützen, zu fördern und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Behörde hat ebenfalls zwei Sektionen: eine für Lehre und eine für Disziplinarangelegenheiten zur Aufklärung von Missbrauch. Neu ist, dass die Päpstliche Kinderschutzkommission in der Behörde angesiedelt und damit aufgewertet wird.
Das Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe ist die deutliche Aufwertung des bisherigen Päpstlichen Almosenamtes. Die Behörde soll im Auftrag des Papstes weltweit punktuelle Nothilfe leisten, vor allem für Arme. Sie darf daher Spenden werben und annehmen.
Das Dikasterium für die Orientalischen Kirchen ist für die katholischen Ostkirchen und ihre Belange zuständig. Mitglieder sind automatisch deren Patriarchen, Erzbischöfe sowie der Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen.
Im Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung dreht sich alles um die Liturgie und das liturgische Leben. Hier ist auch die Vorbereitung von Eucharistischen Kongressen angesiedelt.
Das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse befasst sich mit den genannten Verfahren - von den eingereichten Dokumenten bis hin zum Datum der Selig- oder Heiligsprechung.
Das Dikasterium für die Bischöfe ist zuständig für die Bischöfe weltweit - mit Ausnahme jener Regionen, um die sich bislang die Missionskongregation kümmerte. In diesem Sinne regelt es die Ernennung neuer Bischöfe, Rücktritte und Amtsverzichte und bringt sich bei der Aus- und Weiterbildung ein. Die Konstitution fügt hier explizit hinzu, die Ortskirchen und ihre Gläubigen sollten in die Auswahl der Bischöfe einbezogen werden.
Das Dikasterium für den Klerus soll eng mit dem für die Bischöfe zusammenarbeiten. Zugleich steht die Ausbildung neuer Priester im Vordergrund sowie die Frage, wie dem weltweiten Priestermangel begegnet werden kann.
Das Dikasterium für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens kümmert sich um kirchliche Orden und andere geistliche Gemeinschaften, um Neugründungen, aber auch um die Einhaltung ordensinterner Regelungen.
Das Dikasterium für Laien, Familie und Leben soll die Jugend- und Familienpastoral fördern. Zugleich hebt die Konstitution die besondere Rolle von Frauen und Männern hervor und hält fest, dass sich das Dikasterium beschäftigen soll mit der "Vielfalt der anthropologischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen Paare und Familien zusammenleben". Auch Gründe für Ehekrisen sollen untersucht werden.
Aufgabe des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen bleibt, das ökumenische Engagement in der katholischen Kirche wie auch die Beziehungen zu anderen Kirchen zu fördern. Die beim Dikasterium angesiedelte "Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum" bleibt dort bestehen.
Das Dikasterium für den interreligiösen Dialog ist zuständig für den Austausch mit den nichtchristlichen Religionen - abgesehen vom Judentum. Hierbei soll es eine "Haltung des Zuhörens, der Wertschätzung und des Respekts" fördern, bis in die Pfarreien hinein. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Bischofskonferenzen soll es im Nahen Osten Kommissionen für den Austausch mit Muslimen geben.
Aus dem ehemaligen Kulturrat und der Bildungskongregation wird das Dikasterium für Bildung und Kultur. Es ist in zwei Sektionen unterteilt. Die Kultursektion soll sich um den kulturellen Austausch und Erhalt des kulturellen Erbes kümmern. Die Sektion für Bildung befasst sich mit katholischen Schulen und Hochschulen weltweit. Das Dikasterium koordiniert auch die Aktivitäten einiger Päpstlicher Akademien.
Im Dikasterium für den Dienst ganzheitlicher menschlicher Entwicklung, kurz Entwicklungsdikasterium, stehen die Themen Bewahrung der Schöpfung, Migration und humanitäre Notsituationen im Vordergrund. Ebenfalls genannt werden der Kampf gegen Menschenhandel und Sklaverei, Friedensförderung oder der Ausbau einer gerechten Gesundheitsversorgung. Hierbei soll es mit zivilgesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten und übersieht weiterhin Caritas internationalis sowie die Migrationskommission.
Das Dikasterium für Gesetzestexte soll die Kenntnis und die Akzeptanz des Kirchenrechts weltweit fördern. Es hilft bei der Formulierung neuer Dekrete und prüft, ob bestehende Rechtsvorschriften aktualisiert werden müssen.
Im Dikasterium für Kommunikation wurden vor geraumer Zeit alle selbstständigen vatikanischen Medien zusammengeführt. Bei seiner Öffentlichkeits- und Medienarbeit soll es alle "derzeit verfügbaren und die sich in Zukunft entwickelnden Produktionsmodelle, technologischen Innovationen und Kommunikationsformen" nutzen - und alle anderen Dikasterien unterstützen.
Als die drei unabhängigen Justizorgane nennt die Kurienordnung: die Apostolische Pönitentiarie, das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur als höchstes Verwaltungsgericht sowie die Römische Rota. Letztere entscheidet unter anderem über Ehenichtigkeitsverfahren, aber auch über Fragen der Nichtigkeit einer Priesterweihe. Hinzu kommt der Gerichtshof des Vatikanstaates samt Berufungsgericht.
Für wirtschaftliche Fragen zuständig ist der Wirtschaftsrat, der die Verwaltungs- und Finanzstrukturen sowie deren Tätigkeiten überwachen soll. Er besteht aus acht Kardinälen und sieben Laien und genehmigt unter anderem den Haushaltsplan.
Der Rat soll eng kooperieren mit dem Sekretariat für Wirtschaft. Dieses ist für die Regulierung, Kontrolle und Überwachung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten der Kurie zuständig. Hier wird der Jahreshaushalt erstellt. Hier sitzt die Direktion für das Personalwesen.
Die Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhls kümmert sich um alle Liegenschaften und Vermögenswerte des Heiligen Stuhls. Der Generalrevisor übersieht mit seinen Mitarbeitern den konsolidierten Haushalt des Heiligen Stuhls in allen Einzelheiten. Bei der Kommission für vertrauliche Angelegenheiten landen Verträge, die der Vatikan mit anderen Stellen schließt. Ihm zur Seite steht der Investitionsausschuss.
Innerhalb der Vatikanmauern gibt es des weiteren die Präfektur des Päpstlichen Hauses. Der Präfekt überwacht die innere Ordnung, organisiert päpstliche Zeremonien und Audienzen sowie Reisen innerhalb Italiens. Das Büro für die liturgischen Feiern des Papstes kümmert sich um alle liturgischen Feiern im Namen des Papstes, auch wenn andere Kardinäle der Messe vorstehen. Der Camerlengo schließlich kümmert sich um alles rund um und während einer Sedisvakanz, also nach Tod oder Rücktritt eines Papstes.