Im Erzbistum Köln bahnt sich ein neuer juristischer Streit mit der "Bild" an. Die Zeitung werde Rechtsmittel gegen eine einstweilige Verfügung einlegen, sagte ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Das Landgericht Köln hatte dem Blatt im Eilverfahren verboten, einen ehemals hochrangigen Geistlichen weiterhin als "Porno-Priester" erkennbar zu machen, wie der Anwalt des Erzbistums, Carsten Brennecke, der Wochenzeitung "Die Zeit" sagte.
Der Bericht steht im Zusammenhang mit einem in vielen Medien als "Pornoskandal" bezeichneten Vorgang, der Mitte August bekannt wurde.
Persönlichkeitsrechte verletzt?
Bei der Überprüfung der IT-Sicherheit war aufgefallen, dass es binnen eines Monats von Dienstrechnern Dutzender Mitarbeiter Zugriffe auf Pornografie-Seiten gegeben hatte. Zu den Rechnern mit den meisten Zugriffsversuchen gehörte laut einer Namensliste der eines ehemals hochrangigen Priesters.
Brennecke sagte der "Zeit", dass sein Anwaltskollege Heiko Klatt die einstweilige Verfügung gegen "Bild" erwirkt habe: "Ich freue mich für ihn, denn hier geht es ums Prinzip." Den Namen und das Foto des Priesters zu veröffentlichen, sei nicht rechtens gewesen: "Das verletzt seine Intimsphäre und damit seine Persönlichkeitsrechte. Auf gut Deutsch: Er wurde an den Pranger gestellt. Und zwar für etwas, das in Deutschland legal ist. Pornos schauen ist nicht strafbar."
Das Gericht habe die einstweilige Verbotsentscheidung im Eilverfahren mit einer unzureichenden Anhörung des Priesters begründet, so Brennecke. "Bild" habe den Geistlichen mit den Vorwürfen zwar konfrontiert, ihm aber nur wenige Stunden Zeit zur Reaktion gegeben.
"Ich halte die Erkennbarmachung aber ganz grundsätzlich für unzulässig", sagte der Anwalt, der auch den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in mehreren presserechtlichen Verfahren gegen "Bild" vertreten hat und vertritt.
Der Priester sei mit einem unbewiesenen Vorwurf gebrandmarkt worden, "der in seinem beruflichen und privaten Umfeld vernichtend wirkt", fügte Brennecke hinzu. Wenn er sich nun dagegen wehre, sei die Rechtslage problematisch: "Sie sagt, wenn der Betroffene sich öffentlich wehrt, ist sein Anspruch auf Anonymität weg. Man nennt das Selbstöffnung."
Erstellung der Namensliste schon widerrechtlich?
Er müsse aber in die Offensive gehen, denn "wer gecancelt wird, hat keine Alternative, als sich zu wehren". Der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung führt zu einer mündlichen Verhandlung, die in der Regel öffentlich ist.
Brennecke vertritt die Auffassung, dass auch die Erstellung der Namensliste schon widerrechtlich gewesen sei. Dem widerspricht das Erzbistum Köln. Es distanziere sich von diesen Interview-Aussagen, erklärte es auf KNA-Anfrage. Wegen der Weitergabe der Liste an die Medien habe das Erzbistum aber zum Schutz der Mitarbeitenden Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Auf die Frage, ob es auch vorstellbar sei, dass die Zugriffe durch einen Hacker oder ähnliches vorgetäuscht wurden, hieß es, der Vorgang werde "aktuell grundlegend aufgearbeitet, um IT-Sicherheit und Datenschutz für die Zukunft weiter zu stärken, dabei werden alle möglichen Ansätze geprüft".