Die Anfang Juli in Regensburg begonnene Protestaktion von anfänglich 50 Personen, vorwiegend aus Balkanstaaten, für ein Bleiberecht in Deutschland ist beendet. Die im Pfarrheim Sankt Emmeram zuletzt verbliebenen 16 Flüchtlinge hätten dieses am Montag verlassen, teilte die Bischöfliche Pressestelle am Abend mit. Polizeiliche Zwangsmaßnahmen hätten nicht stattgefunden. Die Betroffenen seien auf dem Weg zu den Behörden, die alles Weitere klären würden.
Zwei Regensburger Dombesetzer in Abschiebehaft
Zwei der Balkanflüchtlinge befinden sich in Abschiebehaft. Ein 51-jähriger Mazedonier und ein 39-jähriger Kosovare wurden am Dienstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in ein Gefängnis in Oberbayern gebracht, wie die "Mittelbayerische Zeitung" (Online-Ausgabe) berichtete. Mit ihrer Aktion wollte die Gruppe ein Bleiberecht in Deutschland erzwingen und gegen die Einstufung der Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer demonstrieren.
"Unsere Kirchen bleiben offen"
Die Verantwortlichen des Bistums zeigten sich erleichtert über den Ausgang. Es bleibe jedoch eine gewisse Nachdenklichkeit, sagte Generalvikar Michael Fuchs. "Uns war von Anfang an wichtig, dass Menschen, die in Not zu uns kommen und um Hilfe bitten, nicht im Stich gelassen werden." Das solle beibehalten werden, "auch wenn die letzten Wochen uns dabei deutlich Grenzen vor Augen geführt haben", so Fuchs. Das Engagement vieler Frauen und Männer in der Diözese zum Wohl von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten bleibe ungeschmälert. Dies gelte auch dann, wenn in Extremfällen für eine bestimmte Zeit bei einem Pfarrer um Kirchenasyl gebeten werde.
Die Diözese werde auch künftig keine Kirchen zusperren, um mögliche Wiederholungsfälle zu vermeiden, versicherte Fuchs: "Unsere Kirchen bleiben offen für alle Menschen, die beten wollen, die Stille suchen oder unsere Kirchen bewundern." Freilich dürfe es nicht Schule machen, durch das gewaltsame Eindringen in offene kirchliche Räume staatliche Regelungen umgehen zu wollen oder Kirchen als Protestbühne zu missbrauchen. Die Kirche sei nicht der Staat, der Protest im Dom und im Pfarrheim habe sich an den falschen Adressaten gewandt und die falschen Mittel gebraucht.
Bistum: Gewaltsame Abkürzung des Asylrechts darf es nicht geben
An die Initiatoren der Aktion appelliert der Generalvikar: "Wer Änderungen im Asylrecht herbeiführen möchte, muss sich in einem demokratischen Staat im argumentativen Diskurs um Mehrheiten mühen." Eine gewaltsame Abkürzung dürfe es nicht geben. Sie werde auch künftig nicht geduldet, weil sie die Religionsfreiheit und die demokratischen Grundregeln gleichermaßen verletze. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks hatte die Gruppe zwischenzeitlich Sprecher aus einer Hamburger Initiative.
Fuchs versicherte, dass es den Verantwortlichen des Bistums wichtig gewesen sei, die Betroffenen zunächst anzuhören. Im Gespräch mit ihnen sei es dann darum gegangen, ihre Identität und Lage zu klären und im Kontakt mit den Behörden Möglichkeiten einer Lösung herauszufinden. Dabei habe sich ein differenziertes Bild ergeben, zugleich seien die Grenzen einer Unterstützung immer deutlicher geworden.
Suizidabsichten aus der Gruppe
Nach drei Wochen seien erste Androhungen und Gefährdungen seitens der Gruppe im Pfarrheim erfolgt. Es begann mit einem Hungerstreik und mündete schließlich in mehrfach geäußerte Selbsttötungsabsichten, die auch Kinder miteinschlossen, erklärte das Bistum. Ein Verbleib im Pfarrheim sei nicht mehr verantwortbar gewesen. "Wir haben die Gruppe in aller Deutlichkeit zum Verlassen des Pfarrheims aufgefordert", hieß es in einer Erklärung. Einige Personen hätten dies in den vergangenen Tagen beherzigt.
Weitere langwierige Verhandlungen blieben ergebnislos, sodass als "letztes Mittel" eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde. Gleichzeitig habe sich das Bistum gezwungen gesehen, auch die Unterstützung und die Lieferung von Lebensmitteln an die Gruppe einzustellen. Der Bayrische Flüchtlingsrat kritisierte die Maßnahme: "Dieses Vorgehen der Bistumsleitung ist empörend und stößt auf völliges Unverständnis!" Die grundlegende Versorgung mit Lebensmitteln sei ein "humanitäres, menschenrechtliches und christliches Gebot", hieß es.