Die Entlassung des saarländischen AfD-Landtagsfraktionsvize Christoph Schaufert aus einem lokalen kirchlichen Gremium bleibt bestehen. Wie das Bistum Trier am Mittwoch mitteilte, hat Bischof Stephan Ackermann die Beschwerde Schauferts gegen die vom Trierer Generalvikar Ulrich von Plettenberg getroffene Entscheidung, Schaufert aus dem Verwaltungsrat von Sankt Marien in Neunkirchen zu entlassen, abgewiesen.
Schaufert wurde Mitte April vom Trierer Generalvikar als Mitglied des Verwaltungsrates der katholischen Kirchengemeinde in Neunkirchen/Saar entlassen, nachdem die Gemeinde die Bistumsverwaltung darum gebeten hatte. Bis auf weiteres wurde ihm auch die Wählbarkeit in den Verwaltungsrat oder Kirchengemeinderat einer Kirchengemeinde in der Diözese Trier entzogen. Auch diese Entscheidung bestätigte Bischof Ackermann nun.
Beschwerde abgelehnt
Schaufert hatte Beschwerde gegen das Dekret des Generalvikars eingelegt mit der Begründung, dass diese Sanktionen allein wegen seiner "Gruppenzugehörigkeit" zur AfD geschehen seien. Die Sanktionen seien nicht aufgrund von Aussagen oder Handlungen erfolgt, anhand derer ihm eine "kirchenfeindliche Betätigung" oder eine Äußerung, die gegen das christliche Menschenbild gerichtet sei, nachgewiesen werden könne, argumentierte der Politiker.
Hintergrund der Entlassung ist unter anderem die Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" der katholischen deutschen Bischöfe vom Februar. Der Ausschluss Schauferts ist seitdem der bundesweit erste eines Landes- oder Bundespolitikers der AfD, der öffentlich bekannt wurde.