"Welche Institution könnte allen Ernstes entschädigen, was ein Täter jemandem an Leid angetan hat", sagte das Mitglied des EKD-Beauftragtenrates, Nikolaus Blum, am Dienstag vor der Synode der EKD. Die Forderungen nach Zahlungen in unterschiedlichem Umfang führten zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit von Sachverhalten und damit zu den Verfahren, die Betroffene lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden.
Behutsam, unbürokratisch und schonend
"Wir wollen der Forderung nach individueller Aufarbeitung nachkommen und sie mit einem professionellen Anerkennungs- und Unterstützungssystem für und mit den Betroffenen verbinden, das auch nach Verjährung und ohne strenge Nachweispflichten seine Wirksamkeit entfaltet", erklärte Blum.
Das Modell setze darauf, sich gemeinsam mit den betroffenen Menschen oder ihren Anwälten darüber zu verständigen, was ihr Leid lindert und ihnen für die Zukunft neue Möglichkeiten eröffnet. "Es geht auch darum, sich als Institution auseinanderzusetzen, ins Gespräch zu gehen", sagte Blum. "Dass dies so behutsam, unbürokratisch und schonend wie möglich geschehen muss, ist selbstverständlich." In diesem Sinne setze sich der Beauftragtenrat für die Weiterentwicklung des kirchlichen Anerkennungs- und Unterstützungssystems ein.