Erzbischof Heße begrüßt neues kirchliches Arbeitsrecht

So bald wie möglich umsetzen

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat die Neufassung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche in Deutschland begrüßt. Die Neuregelung werde im Erzbistum Hamburg so bald wie möglich in Kraft gesetzt.

Erzbischof Stefan Heße im Gespräch / © Max von Lachner (SW)
Erzbischof Stefan Heße im Gespräch / © Max von Lachner ( SW )

Voraussichtlich wird das im ersten Quartal 2023 sein, kündigte Heße am Dienstag an.

Betrifft rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeiter

Die Diözesanbischöfe in Deutschland hatten sich zuvor auf den Entwurf eines neuen Arbeitsrechts für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und bei der Caritas geeinigt.

Wer in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft lebt, muss demnach künftig nicht mehr mit einer Kündigung rechnen. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie der jeweilige Ortsbischof.

Der Lebenswirklichkeit besser Rechnung tragen

"Ich freue mich, dass wir jetzt wichtige und notwendige Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht beschlossen haben", so Heße. "Ich halte es für sehr wichtig, dass wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen."

Zum Erzbistum Hamburg gehören knapp 380.000 Katholiken in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und in Mecklenburg. Allein in den Sozialeinrichtungen des Erzbistums sind rund 6.000 Menschen beschäftigt.

Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel der Zeit

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf eine Reform verständigt, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht (dpa)
Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht / ( dpa )
Quelle:
KNA