Erzbistum Bamberg widerspricht Betroffenenbeirat

Streit um Priester

Hat erst die Intervention des Betroffenenbeirats das Erzbistum Bamberg davon abgehalten, einen des Missbrauchs beschuldigten Priester wieder in der Seelsorge einzusetzen? Das Erzbistum widerspricht dieser Darstellung.

Blick auf den Bamberger Dom / © Chris Redan (shutterstock)
Blick auf den Bamberger Dom / © Chris Redan ( shutterstock )

Im Konflikt um den Einsatz eines Priesters, gegen den in der Vergangenheit Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden, widerspricht das Erzbistum Bamberg seinem Betroffenenbeirat. 

Die Intervention des Betroffenenbeirats habe nicht den Ausschlag dafür gegeben, dass der Priester nun doch nicht in der Seelsorge der Gemeinde Neuengrün (Landkreis Kronach) eingesetzt wird. Diesen Zusammenhang hatte der Betroffenenbeirat hergestellt. 

"Die Diözesanleitung hat schon seit Wochen über die Sache beraten und unabhängig vom Betroffenenbeirat die Entscheidung gegen den Einsatz von Pfarrer S. getroffen", sagte ein Sprecher des Erzbistums am Montagabend der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Erzbistum setze auf Einhaltung kirchlicher Richtlinien

Nachdem bekannt wurde, dass der Priester wieder seelsorglich eingesetzt werden soll, habe es in relativ kurzer Zeit von ganz unterschiedlicher Seite zu der angedachten Veränderung eine Fülle von Reaktionen und Rückmeldungen gegeben, die überwiegend starke Bedenken äußerten. 

Herwig Gössl / © Katharina Gebauer (KNA)
Herwig Gössl / © Katharina Gebauer ( KNA )

"Deshalb hat der für die Thematik zuständige Arbeitsstab Herrn Erzbischof Herwig Gössl empfohlen, Pfarrer S. zu überzeugen, auf den Vorsteherdienst in der Eucharistie in der Heimatregion zu verzichten. Dies geschieht in Abwägung der unterschiedlichen Positionen und mit dem Ziel, in den Gemeinden des Seelsorgebereichs, in der Region und in der breiten Öffentlichkeit bestehende Spannungen nicht weiter zu vertiefen."

Daher sei es bei der bisherigen Regelung geblieben, dass der Priester auf die Ausübung seelsorglicher Tätigkeiten verzichte. Grundsätzlich orientiere sich das Erzbistum an den geltenden kirchlichen Leitlinien und rechtlichen Vorschriften. 

Bei beschuldigten Priestern, deren mutmaßliche Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen und bei denen keine Verurteilung oder kirchenrechtliche Suspension vorliege, sei die Situation von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten und einzuordnen, so dass allgemeingültige Aussagen schwer fielen. "In einem solchen Abwägungsprozess können die öffentliche Meinung und Stimmen von Personen vor Ort auch eine entscheidende Rolle spielen, wie die vorliegende Causa offenkundig zeigt", sagte der Sprecher weiter.

Straffreiheit und positive Prognose ermöglichten Einsatz

Der Priester hat nach Angaben des Erzbistums 1994 die Bistumsleitung über eine "Beziehung mit einem Jugendlichen" informiert. Daraufhin sei sein Dienst in der damaligen Pfarrei beendet worden. Die Staatsanwaltschaft habe aufgrund von Verjährung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Zu einer Verurteilung nach kirchlichem oder staatlichem Recht kam es nicht. Nach psychotherapeutischer Begleitung mit positiver Prognose und weiteren Gutachten sei der Pfarrer wieder in der Pfarrseelsorge eingesetzt worden und bis zu seinem Ruhestand 2020 im Dienst geblieben.

Bamberger Erzbischof em. Ludwig Schick / © Nicolas Armer (dpa)
Bamberger Erzbischof em. Ludwig Schick / © Nicolas Armer ( dpa )

2022 habe der damalige Erzbischof Ludwig Schick den Priester gebeten, keine priesterlichen Dienste mehr wahrzunehmen, nachdem er zunächst im Ruhestand an seinem Wohnort in der örtlichen Seelsorge mitgeholfen hatte. "Dies führte jedoch bald auch zur Äußerung von Bedenken von verschiedener Seite - nicht nur im Hinblick auf das frühere Geschehen, sondern auch deshalb, weil die generelle Missbrauchsthematik vielstimmige, kontroverse, überregional wie regional geführte Diskussionen auslöste und zeitgleich auch ein spezieller Fall in der Region aus der Vergangenheit im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung stand."

Geschichte des Erzbistums Bamberg

Auf der Reichssynode in Frankfurt, die am 1. November 1007 begann und die von acht Erzbischöfen und 27 Bischöfen besucht war, erwirkte König Heinrich II., der 1014 die Kaiserwürde erlangte, die Gründung des Bistums Bamberg aus Teilen von Würzburg und Eichstätt. Noch auf der Synode wurde Eberhard, des Königs Kanzler, vom Mainzer Erzbischof Willigis zum Oberhirten des neuen Grenzlandbistums geweiht. Ebenfalls noch auf der Synode wurde dem Bistum reiche Schenkungen verbrieft, um es auf eine solide Basis zu stellen.

Bamberger Reiter / © Andreas Zerndl (shutterstock)
Quelle:
KNA