Die angebotenen Lektüre-Termine für das umstrittene Gutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl seien an den meisten Tagen nahezu ausgebucht. Lediglich am 31. März und am 1. April stünden noch einige Zeitfenster zur Verfügung. Interessierte können das Gutachten bis zum 1. April ausschließlich nach Anmeldung und vor Ort im Kölner Maternushaus einsehen. Jeder Besucher erhält eineinhalb Stunden Zeit, um das rund 300 Seiten umfassende Dokument zu begutachten.
Zweites Gutachten in Auftrag gegeben
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte die Veröffentlichung des Gutachtens über den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Kölner Erzbistum im vergangenen Oktober gestoppt, weil es rechtliche Mängel aufweise. Woelki hatte stattdessen ein zweites Gutachten bei der Kölner Kanzlei Gercke & Wollschläger in Auftrag gegeben, das am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Der Erzbischof hatte das Zurückhalten des ersten Gutachtens damit begründet, dass es der Prüfung durch juristische Experten nicht standgehalten habe. Es weise äußerungsrechtliche Mängel auf. Eine Veröffentlichung würde rechtswidrig in Rechte Betroffener eingreifen. Die Münchner Kanzlei wies den Vorwurf methodischer Mängel zurück.
Zweites Gutachten veröffentlicht
Das zweite vom Erzbistum bestellte und am vergangenen Donnerstag veröffentlichte Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke hatte schwere Pflichtverstöße der Bistumsleitung aufgedeckt. Woelki selbst hingegen wurde entlastet. Der Erzbischof stellte als Konsequenz die Weihbischöfe Ansgar Puff und Dominikus Schwaderlapp vorläufig frei.
Zudem entband Woelki den Offizial Günter Assenmacher vorläufig von seinen Aufgaben. Der ebenfalls schwer belastete heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge/Personal in Köln, bot dem Papst seinen Rücktritt an.