Das schreibt Peter Frings in einem am Dienstag auf der Internetseite des Bistums veröffentlichten Beitrag. "Es wird zwingend eine grundlegende und drastische Veränderung des Systems der Anerkennungsleistungen geben müssen."
Das Landgericht Köln hatte im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schwer zu begründen
Die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) müsse sich die Frage gefallen lassen, warum sie dem Betroffenen nur 25.000 Euro zuerkannt habe und ein staatliches Gericht das Zwölffache, schreibt Frings. "Das wird schwer zu begründen sein."
Viele Betroffene könnten in keiner Weise nachvollziehen, warum ihnen ein bestimmter Geldbetrag zuerkannt werde, so der Jurist weiter. Sie erhielten lediglich eine Mitteilung über die Höhe des zuerkannten Betrags, ohne dass eine Begründung gegeben werde. "Für Betroffene wäre es aber von grundlegender Wichtigkeit, zu wissen, warum ein bestimmter Betrag zuerkannt wurde", betont Frings. Er wirft die Frage auf, wogegen Betroffene Widerspruch einlegen sollten, wenn ihnen die Gründe für den festgelegten Anerkennungsbetrag nicht bekannt seien.
Belastung für die Betroffenen
Je detaillierter Betroffene den Missbrauch beschrieben, desto höher fielen die kirchlichen Zahlungen aus, schildert der Experte seine Erfahrungen. "Allein dieser Umstand ist eine erhebliche Belastung für die Betroffenen."
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige UKA hat bis Ende vergangenen Jahres rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen. Sie orientiert sich nach eigenen Angaben "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". Viele Betroffene sind jedoch mit der Höhe der zuerkannten Leistungen nicht einverstanden.
Die UKA zeigte sich nach dem Schmerzensgeldurteil offen für höhere Summen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Entscheidungrechtskräftig werde. Laut Landgericht ist das ausformulierte Urteil den Parteien inzwischen zugegangen. Die Berufungsfrist laufe Ende Juli ab, sagte eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).