Gesetzliche Feiertage kommen in Deutschland immer mal wieder in öffentlichen Diskussionen auf den Prüfstand. Jüngst forderten mehrere Ökonomen, einen Feiertag zu streichen, um durch die Mehrarbeit die Produktivität der Wirtschaft zu steigern und das Steueraufkommen zu erhöhen. Dänemark hat das im vergangenen Jahr vorgemacht und einen Feiertag wegen höherer Militärausgaben abgeschafft.
Doch welche Feiertage gibt es und warum? Welche werden in ganz Deutschland begangen, welche nur in manchen Bundesländern? Grundsätzlich sind Feiertage Sache der Bundesländer. Durch Bundesrecht festgelegt ist nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Einige weitere Feiertage sind aber in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Darüber hinaus haben viele Ländern eigene Feiertage.
Neujahr: Ob zum Ausschlafen nach der Silvesternacht oder für einen Neujahrsspaziergang - in ganz Deutschland sind am 1. Januar Büros, Geschäfte und Schulen geschlossen.

Heilige Drei Könige: Am 6. Januar feiert vor allem die katholische Kirche dieses Fest. In vielen Teilen des Landes ziehen rund um diesen Tag Kinder als Sternsinger verkleidet durch die Straßen, um Spenden für Altersgenossen in notleidenden Ländern zu sammeln. Das Dreikönigsfest ist in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Feiertag. Es wird auch Erscheinung des Herrn genannt.
Internationaler Frauentag: Am 8. März ist er in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag. Den ersten Frauentag gab es 1911, damals mit Forderungen wie nach einem Wahlrecht für Frauen. Heute lädt der Tag dazu ein, bisherige Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung zu feiern und macht weltweit auf bestehende Ungleichheit aufmerksam.
Karfreitag: Der bundesweite Feiertag ist immer am Freitag vor Ostern. Christinnen und Christen erinnern an dem Tag an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Theologisch ist der Feiertag untrennbar mit Ostern als Fest der Auferstehung verbunden. Weil der Karfreitag zu den "stillen Feiertagen" gehört, gilt in den meisten deutschen Bundesländern ein Tanzverbot. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt.
Ostersonntag: An Ostern feiern Christen ihr wichtigstes Fest: die Auferstehung Jesu nach seinem Tod am Kreuz. Die Botschaft von Kreuz und Auferstehung ist das Fundament ihres Glaubens. Ostern ist immer an einem Sonntag, dem ersten nach dem ersten Frühlingsvollmond. Daher ist er außer in Brandenburg nicht eigens als Feiertag festgelegt.

Ostermontag: Deutschlandweit einheitlich ist der Tag nach Ostersonntag gesetzlicher Feiertag. Er ergibt sich aus dem traditionellen kirchlichen Kalender.
Tag der Arbeit: Der 1. Mai ist bundesweit und auch in vielen anderen Ländern frei. Er hat keinen religiösen, sondern einen politischen Hintergrund. Der Tag entwickelte sich Ende des 19. Jahrhunderts zum Fest- und Aktionstag der Arbeiterbewegung. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und Ende des Zweiten Weltkriegs: Einmalig in diesem Jahr ist in Berlin der 8. Mai frei, um des 80. Jahrestags des Kriegsendes zu gedenken.
Christi Himmelfahrt: 40 Tage nach Ostern feiern Christinnen und Christen dieses Fest. Es ist bundesweit gesetzlicher Feiertag. Viele feiern an dem Tag auch Vater- bzw. Herrentag.
Pfingstsonntag und Pfingstmontag: Das christliche Fest Pfingsten gilt als Geburtsfest der Kirche und feiert den Heiligen Geist. Mit Pfingstsonntag endet die 50-tägige Osterzeit. Pfingsten ist sowieso immer sonntags, der Tag danach bundesweit als Feiertag festgelegt.
Fronleichnam: Das katholische Fest ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in einigen Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Das Fest wird immer am zweiten Donnerstag nach Pfingsten gefeiert. Vielerorts finden Prozessionen statt.
Augsburger Friedensfest: Der 8. August ist der einzige städtische Feiertag in Deutschland. Er ist nur im Stadtgebiet Augsburg frei.
Mariä Himmelfahrt: Das katholische Fest am 15. August ist im Saarland und in Teilen Bayerns gesetzlicher Feiertag.
Weltkindertag: In Thüringen sind seit 2019 Schulen, Büros und Geschäfte am 20. September zu.

Tag der Deutschen Einheit: Der 3. Oktober erinnert bundesweit an die Wiedervereinigung der Bundesrepublik und der DDR 1990.
Reformationstag: Am 31. Oktober gedenken Protestanten der Reformation. Im Jahr 1517 kritisierte Martin Luther an diesem Datum in 95 Thesen damalige Praktiken der Kirche. Der Reformationstag ist in neun Bundesländern gesetzlicher Feiertag - in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. An dem Tag wird vielerorts auch Halloween gefeiert.
Allerheiligen: Der katholische Feiertag am 1. November ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland frei. Katholikinnen und Katholiken gedenken der ungenannten Heiligen, aber auch der Verstorbenen wie am Tag drauf, dem Allerseelentag.
Buß- und Bettag: Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der zur Besinnung auf eigene Schuld, zu innerer Einkehr, Umkehr und Neuorientierung aufruft. Er ist immer am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag Mitte November. Bis 1995 war er in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag, wurde dann aber abgeschafft als Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Heute ist er nur noch in Sachsen arbeitsfrei.

1. und 2. Weihnachtsfeiertag: Während Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist, sind es der 25. und 26. Dezember bundesweit. Das christliche Fest Weihnachten erinnert an die Geburt von Jesus, den Christinnen und Christen als Sohn Gottes verehren. Weihnachten ist für viele das wichtigste Familienfest in Deutschland.