Gericht entscheidet über Gottesdienstverbot in Lage

Gottesdienste - ja oder nein?

Das allgemeine Gottesdienstverbot über Ostern in der lippischen Stadt Lage könnte kippen. Das Verwaltungsgericht Minden entscheidet noch am Donnerstag über zwei Eilanträge. Einen davon hat eine Kirchengemeinde gestellt.

Leere Kirchenbänke / © Maleo (shutterstock)

Das sagte eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Anträge seien von einer Kirchengemeinde und einem Verein eingegangen. Die katholische Pfarrei Sankt Michael in Lage hatte zuvor angekündigt, dass sie das Verbot gerichtlich prüfen lassen will.

Stadt hatte Präsenzgottesdienste verboten

Der Stadtrat in Lage hatte vor rund einer Woche entschieden, allen Religionsgemeinschaften Präsenzveranstaltungen bis nach Ostern zu verbieten. Damit setzt sich die Stadt eigenen Angaben zufolge über eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums hinweg. Dieses habe zuvor keine Zusage für ein generelles Gottesdienstverbot geben wollen.

Bürgermeister Matthias Kalkreuter (SPD) könne lediglich einer vom Coronavirus betroffenen Baptistengemeinde Präsenzveranstaltungen untersagen.

Ausbruch in Baptistengemeinde

In der 1.100 Mitglieder großen Baptistengemeinde war es zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Nach Angaben der Stadt wurde bei 322 von 1.000 getesteten Gemeindemitglieder das Virus nachgewiesen - vorwiegend die britische Variante. Die meisten Erkrankten erlitten nur milde Verläufe. Zwischenzeitlich lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Lage über einem Wert von 800.

Der katholische Pfarrer Michael Karsten hält das generelle Verbot für eine rechtswidrige Mithaftung, wie domradio.de berichtete. Die Gottesdienste zu Ostern seien "elementare Lebensäußerung einer christlichen Gemeinde" und "ein Trost für die Menschen, die sich gerade in dieser schwierigen Zeit am Glauben und am Gebet festhalten".


Quelle:
KNA