Zusätzliche Strafnormen drohten die Freiheit der Meinungsäußerung und der Erziehung einzuschränken. Zugleich betonten die Bischöfe, Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung wie auch Bedrohungen, Angriffe oder Mobbing verletzten die Menschenwürde und seien entschieden zu bekämpfen.
"Bereitschaft zur Auseinandersetzung"
In Italien gebe es keine Rechtslücke, die ein Gesetz gegen Homophobie erforderlich mache, so die Bischofskonferenz. Über die Anwendung der geltenden Normen hinaus gelte es, in Erziehung und Bildung auf einen entsprechenden Schutz der Person hinzuarbeiten.
"Dazu dienen keine Polemiken oder gegenseitigen Exkommunikationen, sondern Bereitschaft zu einer echten und intellektuell ehrlichen Auseinandersetzung", hieß es. Wenn jemand belangt werden könne, weil er Vater und Mutter für konstitutiv für eine Familie halte, werde eine Meinung unter Strafe gestellt.
Beratung im Juli geplant
Nach italienischem Recht wird bestraft, wer diskriminierende Handlungen aus rassischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen begeht oder dazu aufstachelt.
Der aktuelle Gesetzentwurf, der eine Ausweitung auf sexuelle Orientierung und Gender-Identität vorsieht, liegt derzeit in der Justizkommission und soll im Juli in die Abgeordnetenkammer kommen. Ministerpräsident Giuseppe Conte rief die politischen Kräfte am Welttag gegen Homophobie (17. Mai) zur Einigung über ein solches Gesetz auf.