Das Gericht hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die judenfeindliche Schmähplastik weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg bleiben darf."«Ich finde die Entscheidung falsch", schrieb Käßmann in ihrer Kolumne in der "Bild am Sonntag".
"Gehört nicht in den öffentlichen Raum"
Anfangs habe sie auch gedacht, eine entsprechende Bodenplatte erkläre die Skulptur doch als historisch. "Aber die 'Judensau' beleidigt schlicht auch heute Jüdinnen und Juden", schrieb die frühere Landesbischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Die evangelische Kirche habe erst vor wenigen Jahren begonnen, ihre antijudaistischen Züge aufzuarbeiten. "Martin Luther hat in Wittenberg gegen Juden gehetzt", schrieb Käßmann. Und weiter: "Die 'Judensau' ist eine Hassbotschaft. Und Hassbotschaften gehören nicht in den öffentlichen Raum."
Fehlende "gegenwärtige Rechtsverletzung"
Der Bundesgerichtshof hatte die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg zurückgewiesen. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte zur Begründung, der Kläger könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer "gegenwärtigen Rechtsverletzung" fehle. Isoliert betrachtet verhöhne und verunglimpfe das Relief das Judentum als Ganzes, räumte das Gericht aber ein.