Kardinal Gerhard Ludwig Müller erhält neuen Ehrenrang

Deutscher wird Kardinalpriester

Vor fast genau sieben Jahren entschied Papst Franziskus, die Amtszeit von Kardinal Müller als Chef der Glaubensbehörde nicht zu verlängern. Nun erhält Müller, einer von drei deutschen Papstwählern, einen neuen Ehrenrang.

Kardinal Gerhard Ludwig Müller / © Paolo Galosi/Romano Siciliani (KNA)
Kardinal Gerhard Ludwig Müller / © Paolo Galosi/Romano Siciliani ( KNA )

Der deutsche Kurienkardinal Gerhard Ludwig Müller rückt eine Kardinalsklasse höher. Am Montag verlieh ihm Papst Franziskus bei einer als Konsistorium bezeichneten Versammlung den Rang eines Kardinalpriesters, genauso wie den Kardinälen Lorenzo Baldisseri und James Michael Harvey.

Keine zusätzlichen Rechte verbunden

Mit der Ernennung sind für die drei Geistlichen keine zusätzlichen Rechte verbunden. Kardinaldiakone, -priester und -bischöfe sind reine Ehrenränge, die zurückgehen auf frühere Aufgaben der Kardinäle als Geistliche in der Diözese des Papstes als Bischof von Rom. Auch das Recht zur Wahl eines Papstes ändert sich nicht. Dieses endet weiterhin mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren.

Der ehemalige Generalsekretär der Bischofssynode Baldisseri (83) hat dieses Recht bereits altersbedingt verloren. Der frühere Leiter der vatikanischen Glaubensbehörde Müller (76) und der Erzpriester der Papstbasilika Sankt Paul vor den Mauern Harvey (74) dürften noch an einem Konklave teilnehmen.

Was ist ein Kardinal?

Ein Kardinal ist der höchste katholische Würdenträger nach dem Papst. Das Wort "Kardinal" leitet sich vom lateinischen Wort "cardo" (Türangel) ab. Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, für die Papstwahl zu sorgen. Der Papst bestimmt die Kardinäle frei. 

Der rote Pileolus ist das Erkennungszeichen eines Kardinals / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani (KNA)
Der rote Pileolus ist das Erkennungszeichen eines Kardinals / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA