"Nach über 30 Jahren gilt es nun endlich, den Einigungsvertrag einzulösen und ein Bundesgesetz zur Regelung des bisher ausschließlich auf ausuferndem Richterrecht basierenden Streikrechtes zu verabschieden", erklärte der Verband am Montag.
Das Streikrecht wird aus dem Grundgesetz abgeleitet und durch Gerichtsentscheidungen fortentwickelt. Der BKU sieht an dieser Stelle Reformbedarf: Um den sozialen Frieden zu wahren und Unbeteiligte zu schützen, seien strengere Regeln "unter Umständen gerechtfertigt".
Kinderbetreuung anders zu behandeln
Bestimmte Bereiche wie der Bahnverkehr oder die Kinderbetreuung seien dabei anders zu behandeln als etwa die Produktion von Konsumgütern.
"Für Eltern ist es beispielsweise wohl eher zu verkraften, etwas länger auf ein neues Auto zu warten, als bei Kitastreiks die Betreuung der Kinder zu organisieren. Auch die Dienstleistungen der Bahn fallen unter die Daseinsvorsorge", heißt es in der BKU-Erklärung.
In diesem Zusammenhang sei eine Präzisierung des Streikrechts notwendig, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen. "Anderenfalls könnten kleine Gruppierungen mit ihren Streiks sehr viele unbeteiligte Menschen treffen", so das Argument.