Nun werde eine interne Prüfung der Vorwürfe, eine sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchung, gegen den ranghohen Geistlichen eingeleitet.
Auf eigenen Wunsch beurlaubt
Schulte übt seit Ende Juni seine Ämter als Leiter des Domkapitels und Vorsteher des Kirchengerichts nicht mehr aus. Nach Auskunft des Bistums hatten sich zwei mutmaßliche Betroffene bei der Diözese gemeldet. Eine der Meldungen, die anonym eingegangen sei, habe der Interventionsbeauftragte Peter Frings an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Bischof Felix Genn habe Schulte daraufhin auf dessen eigenen Wunsch hin beurlaubt.
Kirchenrechtliche Verfahren können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, etwa zur Untersagung der Ausübung der priesterlichen Dienste.
Der Betreffende darf dann zum Beispiel öffentlich keine Gottesdienste mehr feiern. Als harte Bestrafung gilt der Ausschluss aus dem Klerikerstand.
Studie zu Missbrauch im Bistum Münster vorgelegt
Das Bistum hatte am Mittwochabend zudem bekannt gegeben, dass Genn in einem anderen Fall einen Priester aus dem niedersächsischen Teil der Diözese mit sofortiger Wirkung beurlaubt habe. Auch diesem Geistlichen aus dem Offizialatsbezirk Oldenburg wird grenzüberschreitendes Verhalten vorgeworfen.
Der Fall soll sich im Jahr 2010 ereignet haben. Der Priester habe die Anschuldigung eingeräumt und selbst um Beurlaubung gebeten. Bis zum Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung seien ihm alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.
Forschende der Universität Münster hatten Mitte Juni eine Aufarbeitungsstudie zu Missbrauch im Bistum Münster vorgelegt. Sie zählt 196 Beschuldigte zwischen 1945 und 2020 sowie 610 Betroffene.
Die Wissenschaftler werfen den Vorgängern Genns vor, für eine "klerikale Vertuschungsgeschichte" verantwortlich zu sein. Als Reaktion ergriff das Bistum eine Reihe von Maßnahmen.