Kinderporno-Fall im Bistum Limburg endet mit Strafbefehl

150 Tagessätze à 80 Euro

Laut Staatsanwaltschaft verschaffte er sich kinder- und jugendpornografische Bilddateien. Dafür muss der ehemalige Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing nun eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich zahlen.

Bischofssitz in Limburg / © Thomas Frey (dpa)
Bischofssitz in Limburg / © Thomas Frey ( dpa )

Ein ehemaliger Büroleiter des Limburger Bischofs Georg Bätzing muss eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen, weil er Kinderpornos besessen haben soll. Der Beschuldigte habe einen Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils 80 Euro akzeptiert, sagte der Pressesprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, am Freitagmittag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Neue Presse" in der Online-Ausgabe am Freitag.

Mit dem Strafbefehl sei dem beschuldigten Theologen und Kirchenrechtler zur Last gelegt worden, sich insgesamt 88 kinderpornografische Bilddateien und 69 jugendpornografische Bilddateien verschafft und abgespeichert zu haben, so Ungefuk. Darüber hinaus soll er in 4 Fällen auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugegriffen zu haben, um sich entsprechendes Material zu verschaffen.

Seit Februar 2017 freigestellt

Bei den Bildaufnahmen, die sich der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft verschafft hatte, habe es sich "überwiegend um Aufnahmen von Kindern in sexualbetonten Posen - sogenannte Posing-Darstellungen" gehandelt. Die festgestellte Anzahl der kinder- und jugendpornografischen Dateien bewege sich "im Vergleich zu anderen vergleichbaren Ermittlungsverfahren eher im unteren Bereich", sagte Ungefuk.

Das Amtsgericht Limburg hatte auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Strafbefehl gegen den seit Februar 2017 freigestellten Bistumsmitarbeiter erlassen. "Da die staatlichen Ermittlungen nun beendet sind, kann das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Mitarbeiter fortgesetzt werden, da es sich um einen Diakon des Bistums handelt", sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Freitag der KNA.


Quelle:
KNA