Mecklenburg-Vorpommern erlaubt derweil unter bestimmten Auflagen Gottesdienste im Freien. Wegen des staatlichen Gottesdienstverbotes infolge der Corona-Pandemie will sich die Berliner katholische Priestergemeinschaft "Institut St. Philipp Neri" mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, erklärte am Donnerstag, dass das Verbot als schmerzlich empfunden werde. Die Bischöfe stünden aber dazu, "weil wir als Kirche so - in dieser Situation - vernünftig und verantwortungsvoll handeln".
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sagte im ZDF-Morgenmagazin, das Osterfest werde "kraftvoller" gefeiert als jemals zuvor. Es falle nicht aus. Das Verbot von Gottesdiensten unterstütze die evangelische Kirche und biete digital Formate des Mitfeierns an.
Getrübte Osterfreude
Der Münsteraner Bischof Felix Genn bezeichnete seine Osterfreude wegen des Ausfalls der Gottesdienste zwar als "sehr getrübt". Zugleich würdigte er in den "Ruhr Nachrichten" aber die digitalen Medien: So oft es auch Kritik an ihnen gebe, so seien sie doch jetzt ein Segen.
Skeptischer zeigte sich der Passauer Bischof Stefan Oster und sprach von Diskussionsbedarf zum Verhältnis von Religionsfreiheit und staatlicher Verfügungsgewalt. "Man darf in den Supermarkt gehen, aber in einer großen Kirche keinen Gottesdienst feiern - auch nicht mit wenigen Menschen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". "So wichtig es ist, dass wir alle bei den Beschränkungen mittun, so wichtig ist es auch, dass beginnende Lockerungen auch die Kirchen betreffen - und dann zum Beispiel halt Mundschutzpflicht für Gläubige gilt."
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, sieht das Gottesdienstverbot als notwendig an, aber: "es ist schon bitter", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Zum Glück seien Kirchen geöffnet und müssten weiterhin ein Ort zum Beten, Nachdenken oder Kerzenanzünden bleiben.
Debatte um Verbote
Nicht nur in Berlin, auch andernorts gibt es juristische Auseinandersetzungen über das Gottesdienstverbot. In Bayern bleibt es in Kraft: Der dortige Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot ab. Weitere Rechtsmittel ließ er nicht zu.
In der in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen Änderung der Corona-"Bekämpfungsverordnung" heißt es, Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften könnten unter freiem Himmel stattfinden, wenn die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern zu anderen Menschen gesichert sei, die hygienischen Anforderungen beachtet würden und die Gesundheitsbehörde einverstanden sei. Auch unter diesen Bedingungen wollen die Kirchen aber an ihrem bisherigen Kurs festhalten.
Fehlende Einnahmen durch Kollekten
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekannte angesichts der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen: "Mich schmerzt auch, dass ich an Ostern nicht in gewohnter Weise in den Gottesdienst gehen kann."
Die Absage von Gottesdiensten hat auch einen Ausfall von Einnahmen aus den Kollekten zur Folge, was sich in den Gemeindekassen und spendenfinanzierten Projekten bemerkbar macht. Die kirchennahe Pax-Bank richtete im Internet zum Ausgleich eine eigene Website für Online-Kollekten ein.