Kirchliches Selbstbestimmungsrecht steht unter Druck

Keine kirchlichen Sonderwege mehr?

Justizministerin Gentges sieht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unter wachsendem Druck. Selbstverständlichkeiten, wonach Gerichte den Kirchen insbesondere im Arbeitsrecht große Freiheiten einräumten, bestünden nicht mehr.

Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen  (shutterstock)
Das kirchliche Arbeitsrecht steht vor Veränderungen / ( shutterstock )

Das sagte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) bei einer Tagung in der Katholischen Akademie Freiburg. Das Verständnis für kirchliche Sonderwege stehe immer mehr in Frage.

Die Ministerin verwies beispielsweise auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus aufhob. Mit dem Verbot von Diskriminierung aus religiösen Gründen hätten die EuGH-Richter auch im Fall Egenberger argumentiert, bei der eine konfessionslose Frau für eine Einstellung bei der evangelischen Diakonie klagte.

Ampel-Koalition will Angleichung 

Kritisch sieht die Ministerin die Formulierung im Ampel-Koalitionsvertrag, wonach Ziel der Bundesregierung ist, gemeinsam mit den Kirchen eine Angleichung von kirchlichem und staatlichen Arbeitsrecht zu verfolgen. Gentges betonte, die Kirchen nähmen in Deutschland eine wichtige Stellung in Gesellschaft und Staat ein.

Kirchliches Arbeitsrecht im Wandel der Zeit

Das eigenständige Arbeitsrecht der Kirchen ist in den vergangenen Jahren von verschiedenen Seiten massiv unter Druck geraten. Jetzt haben sich die katholischen Bischöfe auf eine Reform verständigt, nach der die private Lebensgestaltung, das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Beschäftigten keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen.

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht (dpa)
Bischöfe für liberaleres kirchliches Arbeitsrecht / ( dpa )

 

Quelle:
KNA