Das sagte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) bei einer Tagung in der Katholischen Akademie Freiburg. Das Verständnis für kirchliche Sonderwege stehe immer mehr in Frage.
Die Ministerin verwies beispielsweise auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus aufhob. Mit dem Verbot von Diskriminierung aus religiösen Gründen hätten die EuGH-Richter auch im Fall Egenberger argumentiert, bei der eine konfessionslose Frau für eine Einstellung bei der evangelischen Diakonie klagte.
Ampel-Koalition will Angleichung
Kritisch sieht die Ministerin die Formulierung im Ampel-Koalitionsvertrag, wonach Ziel der Bundesregierung ist, gemeinsam mit den Kirchen eine Angleichung von kirchlichem und staatlichen Arbeitsrecht zu verfolgen. Gentges betonte, die Kirchen nähmen in Deutschland eine wichtige Stellung in Gesellschaft und Staat ein.