Der zweite Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat sich zu seiner ersten konstituierenden Sitzung getroffen. "Einsatz, Energie und Expertise des Betroffenenrates sind eine starke Säule im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Gerade bei dem ständigen Bemühen, Politik und Gesellschaft für konsequenteres Handeln zu gewinnen, ist die Kompetenz Betroffener unerlässlich", sagte der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig am Freitag nach der Sitzung. Alle Mitglieder sind für die Dauer von fünf Jahren berufen.
Beratung für Missbrauchsbeauftragten
Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und das den Missbrauchsbeauftragten und seinen Arbeitsstab berät. Elf Mitglieder waren bereits im ersten Rat tätig, sieben Mitglieder sind neu hinzugekommen. Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt.
Dauerhafte Beteiligung gesichert
Alle Mitglieder werden nach der ersten konstituierenden Sitzung auf der Seite des Missbrauchsbeauftragten vorgestellt. Die Mitglieder haben sexualisierte Gewalt in unterschiedlichen Kontexten erlebt, zum Beispiel im familiären, institutionellen und nicht-institutionellen Kontext sowie im Bereich der organisierten und rituellen Gewalt. "Es ist ein starkes Signal, dass mit der zeitlichen Entfristung des Betroffenenrates die dauerhafte Beteiligung von Betroffenen gesichert ist," sagte der Betroffenenrat. "Wir werden als Gremium alles daransetzen, gemeinsam das gesellschaftliche Tabu rund um sexuelle Gewalt zu durchbrechen."