Kritik am Ruf nach Abschaffung von Abtreibungs-Paragraf 218

Kinderschutz oder Frauenrechte

Die Christdemokraten für das Leben, CDL und die Lebensschutzorganisation ALfA haben die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus geforderte Abschaffung des Abtreibungs-Paragrafen 218 heftig kritisiert.

Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen, Bundesfamilienministerin / © Carsten Koall (dpa)
Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen, Bundesfamilienministerin / © Carsten Koall ( dpa )

"Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt", erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel am Samstag in Berlin. Ein Staat, der die willentliche und absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen zum Recht erkläre, gebe jede Menschlichkeit auf und werde zum Unrechtsstaat.

Auch die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski erklärte, das Grundgesetz verpflichte den Staat zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben. "Es steht dem Staat daher nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren. Auch nicht gegenüber Eltern, die ein von ihnen gezeugtes Kind als 'unerwünscht' deklarieren."

Paus argumentiert mit Frauenrechten

Paus hatte in einem Interview der Zeitungen der Funke-Mediengruppe erneut auf die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch gedrängt. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. Für sie sei das Strafgesetzbuch "nicht der richtige Ort, das zu regeln", so Paus. Zudem kündigte sie an, schon bald einen Vorschlag gegen "Gehsteigbelästigungen" von schwangeren Frauen vorzulegen. Sie wolle einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen ermöglichen.

Die Ampelfraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kommission einzusetzen, die eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Bislang ist eine solche Kommission noch nicht einberufen worden.

Quelle:
KNA
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