Laut Kolping Kritik am Lieferkettengesetz nicht stichhaltig

Kinderarbeit beenden

Der Sozialverband Kolping international hat die Bundesregierung aufgefordert, dem geplanten europäischen Lieferkettengesetz zuzustimmen. Keiner der von der FDP angeführten Kritikpunkte am ausgehandelten Gesetzesentwurf sei stichhaltig.

Symbolbild: Kinderarbeit / © HTWE (shutterstock)
Markus Demele / © DR (DR)
Markus Demele / © DR ( DR )

So führe das Gesetz weder zu mehr Bürokratie noch zu hohen Mehrkosten für deutsche Unternehmen. Auch würden Firmen nicht haftbar gemacht für Missstände, die sie selbst nicht beseitigen könnten, legt Kolping-Generalsekretär Markus Demele in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift "Herder Korrespondenz" (März-Ausgabe) dar. 

Freiwillige Verpflichtungen gescheitert

Das geplante Gesetz nimmt laut Kolping international Unternehmen in die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Produkte ohne Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung hergestellt werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen seien gescheitert und hätten nur minimal zu einem bessern Schutz der arbeitenden Menschen im Globalen Süden beigetragen, schreibt Demele. Er sprach von weltweit 160 Millionen Kindern, die arbeiten müssten.

FDP lehnte Lieferkettengesetz bislang ab

Das von den EU-Staaten ausgehandelte europäische Lieferkettengesetz soll vor allem große Unternehmen verpflichten, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei ausländischen Zulieferern zu achten. Eine finale Abstimmung im Rat der Europäischen Union kam vor allem wegen der Ablehnung der FDP in der deutschen Bundesregierung nicht zustande. Derzeit ist unklar, ob oder in welcher Form das Gesetz in Kraft treten wird.

EU-Lieferkettengesetz

Das Europäische Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie auf Schädigungen der Umwelt zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Auch müssen Konzerne einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.

Symbolbild Containerterminal, Lieferketten / © Christian Charisius (dpa)
Symbolbild Containerterminal, Lieferketten / © Christian Charisius ( dpa )
Quelle:
KNA