Er erklärte, dass niemand Angst haben müsse, allein aufgrund der Offenlegung der sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden.
Der Generalvikar bekräftigte zudem, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzen wolle.
Positives Feedback von einigen Bischöfen
Im Rahmen der Queer-Aktion #outinchurch hatten sich in der vergangenen Woche 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als nicht heterosexuell geoutet. Die Bischöfe Helmut Dieser aus Aachen, Felix Genn aus Münster und Franz-Josef Overbeck aus Essen äußerten sich positiv zu der Initiative.
Bis heute werden homosexuelle Handlungen in der katholischen Kirche kirchenrechtlich geahndet. So kann beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.