Den Vorschlag von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und weiteren Theologen, "der assistierte Suizid sollte in evangelischen Einrichtungen aktiv ermöglicht werden, teilen wir als rheinische Kirche so nicht", sagte der 63-jährige Theologe dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem evangelischen Krankenhaus ein todbringendes Medikament zur Verfügung gestellt wird."
"Als Christinnen und Christen sehen wir im Leben ein Geschenk Gottes, über das wir grundsätzlich nicht verfügen können", betonte Rekowski, der nach acht Jahren an der Spitze der zweitgrößten deutschen Landeskirche am 20. März in den Ruhestand verabschiedet wird. In Extremsituationen könnten Menschen trotzdem an einen Punkt kommen, an dem sie den Wunsch äußern, sich das Leben zu nehmen. Mit diesem Wunsch müsse die Kirche respektvoll umgehen, indem sie diese Menschen nicht allein lasse: "Es gehört zu unseren seelsorglichen Aufgaben, sie uneingeschränkt bis zum Schluss zu begleiten." Das gelte auch für evangelische Einrichtungen.
Recht auf Selbstbestimmung nicht absolut setzen
Das Recht auf Selbstbestimmung eines Menschen habe zwar einen hohen Stellenwert, sagte der rheinische Präses. "Ich warne aber davor, sie absolut zu setzen." Der Mensch sei als soziales Wesen "in die Gemeinschaft gestellt und auf das Du hin angelegt": "Die Suizid-Entscheidung eines Einzelnen hat auch Auswirkungen auf andere Menschen wie Familienmitglieder und Freunde."
Als ausgesprochen problematisch bezeichnete Rekowski eine gewerbsmäßige, auf wirtschaftlichen Erfolg abzielende Sterbehilfe. "Die Beratung und Begleitung von Menschen in einer solchen Lebenssituation darf nicht überlagert werden von Geschäftsinteressen", forderte der Theologe.
Zur Unterstützung von Menschen am Lebensende gehört nach den Worten des 63-Jährigen "ganz entscheidend, dass sie in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt werden". Insbesondere müssten Seelsorge und eine palliative Begleitung sichergestellt werden, sowohl ambulant als auch stationär.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht einschließt, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Die Karlsruher Richter kippten damit das 2015 verabschiedete Gesetz zum Verbot der «geschäftsmäßigen» Suizidbeihilfe. Eine Gruppe von Theologen schlug im Januar in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vor, Suizidassistenz für protestantische Einrichtungen nicht komplett auszuschließen, und entfachte damit eine Debatte in der evangelischen Kirche.