"Das sollte sie aber schleunigst klären", sagte Ulla Jelpke (Linke). Würde das sogenannte Selbsteintrittsrecht, das die Übernahme von Flüchtlingen vom eigentlich zuständigen EU-Staat ermöglicht, abgeschafft, seien humanitäre Regelungen im Einzelfall nicht mehr möglich, warnte Jelpke. Die Politikerin äußerte sich zu einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt.
Nach der sogenannten Dublin-Regelung ist der Mitgliedsstaat, über den ein Flüchtling in die EU eingereist ist, für Aufnahme und Asylverfahren zuständig. Reist er weiter, kann sich ein anderes Land über das Selbsteintrittsrecht zuständig erklären, anstatt ihn zurückzuschicken. Auf dieser Grundlage durften die im September 2015 aus Ungarn eingereisten Flüchtlinge in Deutschland bleiben.
Neues Verfahren zum Kirchenasyl
Ohne das Prinzip würde der gegenwärtigen Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen der Boden entzogen, erklärte Jelpke. Nach einem Streit um die Praxis des Kirchenasyls haben sich die Behörde und Vertreter der Kirchen auf ein neues Verfahren geeinigt, das in erster Linie eine engere Kommunikation über Härtefälle ermöglicht. Beide Seiten äußerten sich bislang zufrieden mit dem neuen Vorgehen.
Bei den Kirchenasylfällen geht es in der überwiegenden Mehrheit um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Abschiebung in einen anderen EU-Staat droht. Laut Statistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche waren Anfang September 292 Kirchenasyle in Deutschland bekannt, davon 235 Dublin-Fälle. Betroffen waren 463 Menschen, davon 111 Kinder.
Bundesregierung respektiert Tradition des Kirchenasyls
Ziel des Kirchenasyls ist es, bei drohenden Abschiebungen in Härtefällen eine nochmalige Prüfung des Asylbegehrens und den Verbleib in Deutschland zu erreichen. Die große Mehrheit der Kirchenasyle in Deutschland verlief in der Vergangenheit in diesem Sinne erfolgreich.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion, sie respektiere die Tradition des Kirchenasyls. "Dennoch ist zu beachten, dass die Gewährung von Asyl in Deutschland allein dem Staat obliegt", heißt es darin weiter. Den Angaben zufolge soll es Anfang Dezember ein erneutes Arbeitstreffen zwischen Vertretern der Kirchen und des Asyl-Bundesamts geben.