Demnach unterzeichneten Bildungsministerin Lucia Azzolina und der Konferenzvorsitzende, Kardinal Gualtiero Bassetti, aktualisierte Regeln für die landesweiten Auswahlverfahren.
Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass alle Bewerber mindestens drei Jahre Berufserfahrung an einer staatlichen Schulen haben müssen. Desweiteren regelt sie Kriterien für Eignung und Auswahl von Bewerbern. Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine Eignungsbescheinigung des jeweiligen Bischofs. Das neue Auswahlverfahren ist das zweite seit Inkrafttreten neuer Regelungen im Jahr 2004. Seither sind unter anderem Religionslehrer komplett beim Staat angestellt.
Religionsunterricht in Italien
Bei der Revision des Konkordates zwischen der Republik Italien und dem Heiligen Stuhl war der Religionsunterricht 1984 neu organisiert worden. Die Teilnahme am Unterricht, dessen Note in das Zeugnis einfließt, ist freiwillig; für jüngere Schüler entscheiden die Eltern. Im Schnitt nehmen gut 85 Prozent der Schüler am Religionsunterricht teil, wobei der Anteil landesweit schwankt und in der Mittel- und Oberstufe abnimmt.