In Nordrhein-Westfalen verschiebt sich erneut die geplante Neuregelung zur Verwaltung der Gelder in katholischen Kirchengemeinden. Grund dafür ist laut Mitteilung der fünf NRW-Bistümer von Freitag ein überraschender Antrag im Landtag. Eine Fraktion habe vergangene Woche eine Sachverständigenanhörung beantragt, die das Projekt um mehrere Monate verzögere. Um welche Fraktion es sich handelt, teilten die Bistümer nicht mit.
Bisher regelt in Nordrhein-Westfalen ein staatliches Gesetz die kirchliche Vermögensverwaltung in den Pfarreien. Die Kirchen wie auch die Landesregierung wollen diese Verknüpfung abschaffen, und stattdessen eine kircheninterne Ordnung der Arbeit von Kirchenvorständen.
Widerspricht Trennung von Staat und Kirche
Die noch geltende Regelung stammt aus preußischer Zeit und widerspricht laut einem juristischen Gutachten der grundgesetzlichen Trennung von Staat und Kirche. Die fünf katholischen Bistümer haben in den vergangenen Jahren das sogenannte Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) als Nachfolger ausgearbeitet. Dessen Start verschiebt sich laut den Bistümern nun voraussichtlich auf Oktober oder November.
Laut den Diözesen hatten sich eigentlich die NRW-Staatskanzlei und die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP miteinander abgestimmt und die Rechtslage durch ein Sachverständigengutachten prüfen lassen.
Kritik an Autokratie
"Nicht zuletzt aufgrund dieses Gutachtens wurde im Vorfeld seitens der Landtagsfraktionen versichert, von der Beantragung einer Sachverständigenanhörung abzusehen", so die Bistümer. Durch die nun anberaumte Sachverständigenanhörung und die parlamentarische Sommerpause kann die Gesetzesänderung jetzt frühestens im September beschlossen werden.
Kritik am neuen KVVG kommt unter anderen über eine von etwa 1.300 Menschen unterzeichnete Online-Petition, die sich an Landtagsabgeordnete richtet. Das neue Gesetz sei genauso autokratisch wie das alte, heißt es darin. "Die Macht der Bistumsspitzen wird durch das neue Gesetz noch größer." Laut den Bistümern setzt das KVVG aber lediglich das um, "was in den meisten anderen Bundesländern schon lange gut geübte Realität ist: Die Kirche verwaltet ihr Vermögen eigenständig". Die Reform helfe auch, dass die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden künftig besser nach heutigen Bedürfnissen erfolgen könne. Der Kirchenvorstand bleibe weiterhin das Organ der Vermögensverwaltung erhalten.