Lektorin, Messdienerin, Kommunionhelferin und bald noch anderes?

Reformimpuls in der Kirche

In der katholischen Kirche können Frauen nun auch offiziell zu liturgischen Diensten beauftragt werden. In der formalen Bestätigung einer vielerorts bereits selbstverständlichen Praxis steckt auch ein weitergehender Reformimpuls.

Autor/in:
Roland Juchem
Lektorin am Ambo / © Harald Oppitz (KNA)
Lektorin am Ambo / © Harald Oppitz ( KNA )

Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) vom 10. Januar wurde Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert. Demnach können nun (alle) "Laien" - bisher hieß es "männliche Laien" - mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Mindestalter und notwendige Voraussetzungen bestimmen weiterhin die örtlichen Bischofskonferenzen.

Schon bisher übernahmen Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors. Zudem konnten dort, wo es für nötig erachtet wurde, männliche wie weibliche Laien liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und die Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung verbunden sind.

Schritt der Gleichstellung

Kardinal Christoph Schönborn war einer von vielen, die den Erlass als Schritt der Gleichstellung weiblicher Laien mit männlichen lobte.

Dies sei seit bald 50 Jahren ein Wunsch auch vieler Bischöfe gewesen, so der Wiener Erzbischof. Er selbst habe diesen Wunsch zuletzt bei der Amazonas-Synode 2019 eingebracht. In deren Abschlussdokument bitten die Teilnehmer, bestehende Regelungen "zu überprüfen, damit auch angemessen ausgebildete und vorbereitete Frauen die noch weiter zu entwickelnden Dienstämter des Lektorats und Akolythats wahrnehmen können".

Lektor und Akolyth waren früher sogenannte niedere Weihestufen. Papst Paul VI. trennte diese 1972 von denen des Diakons, Priesters und Bischofs, behielt sie als "Dienste" aber weiterhin nur Männern vor.

Mit der Bezeichnung "Dienst" - nicht "Amt" - soll der theologische Unterschied zum Weiheamt betont werden. Diesen Unterschied bekräftigt Franziskus in seinem neuen Erlass. In einem Begleitschreiben an die Glaubenskongregation wiederholt er zudem die Aussage Johannes Pauls II. von 1994, wonach die Kirche nicht die Macht habe, Frauen zu Priestern zu weihen.

Weibliches Diakonenamt?

Darum wissend forderten die Teilnehmer der Amazonas-Synode dennoch, dass angesichts sich wandelnder Anforderungen «ein Dienstamt für die 'Leiterin einer Gemeinde'» eingerichtet und institutionell anerkannt werde. Dabei deuten sie auch Sympathie für ein weibliches Diakonenamt an. Über ein solches wolle man mit der vom Papst 2016 eingerichteten "Studienkommission zum Diakonat der Frau" ins Gespräch kommen. Könnte das jüngste Motu proprio tatsächlich ein Schritt zur Diakonin sein?

Die US-Theologin Phyllis Zagano, Mitglied der ersten von Franziskus eingesetzten Studienkommission, kommentierte den Erlass so: "Frauen war es seit dem neuen Kirchenrecht von 1983 gestattet, als Lektorinnen und Akolythinnen zu dienen. Die Auslegung dazu in den 1990er Jahren sah aber nicht vor, dass sie dazu formal beauftragt werden. Dies aber ist Voraussetzung für eine diakonale Ordination.

Neue Perspektiven in einer "synodalen Kirche"

Falls es einen weiblichen Diakonat überhaupt geben sollte, dann wohl in einer anderen Form als der bisherigen für Männer. Dafür spricht auch, dass Franziskus eine von ihm befürchtete "Klerikalisierung" von Frauen und Laien überhaupt vermeiden will. "In einer synodalen Kirche", so Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben "Querida Amazonia", sollten Frauen "Zugang zu Aufgaben und auch kirchlichen Diensten haben, die nicht die heiligen Weihen erfordern". Ein solcher Dienst aber setze »Dauerhaftigkeit, öffentliche Anerkennung und eine Beauftragung durch den Bischof voraus«. Genau damit macht »Spiritus Domini« einen Anfang. Weitere "spezifisch weibliche Dienste", wie es in "Querida Amazonia" heißt, könnten folgen.

Der begleitende Brief des Papstes an den Leiter der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, scheint einen Hinweis zu geben, wie die innerkatholische Argumentation für Veränderungen gestärkt werden könnte. Dort heißt es zur Entscheidung Pauls VI., die Dienste Männern vorzubehalten: "Nicht ohne Grund bezog sich der Heilige Paul VI. auf eine 'ehrwürdige' Tradition, nicht auf eine 'zu verehrende' Tradition im strengen Sinn, d.h. eine, die befolgt werden muss."

Mit den beiden lateinischen Begriffen - "venerabilis", aber nicht "veneranda" -, wird das argumentative Wortspiel noch deutlicher. Ergo kann diese Tradition, so deutet Franziskus es selbst, "als gültig anerkannt werden - das war sie auch lange Zeit; sie hat jedoch keinen verbindlichen Charakter".

Anerkennung für Frauen und Männer in der Kirche

Heute jedoch müsse "der kostbare Beitrag", den Frauen und Männer für die Kirche leisten, auch mittels eines liturgischen Aktes anerkannt und somit institutionalisiert werden, so Franziskus an Ladaria. Damit das leichter geht, wies Franziskus die Gottesdienstkongregation gleichzeitig an, die liturgischen Texte für eine solche Beauftragung entsprechend zu ändern.

Ob Bischöfe, in deren Diözesen teils schon seit Jahrzehnten Lektorinnen, Messdienerinnen und Kantorinnen üblich sind, nun eine formale Beauftragung einführen, muss sich zeigen. Auch im deutschsprachigen Raum werden bisher nur Priesterseminaristen formell damit betraut. Alle anderen Männer wie Frauen übernehmen diese Dienste bisher ohne dauerhafte Beauftragung.

Vermutlich ist es hier und da fast peinlich, mit einer neu eingeführten Beauftragung quasi rückwirkend die kirchenrechtliche Ungleichheit noch einmal einzuräumen. Andererseits können und werden Zeremonie und Urkunde einer formalen Beauftragung von Frauen in vielen Teilen der Welt den notwendigen Bewusstseinswandel stärken.

Darüber hinaus, betont Franziskus, seien unterschiedliche Formen von Dienstämtern ohne Weihe möglich und nötig. Entwickelt und gelebt werden sollten diese aber, so die päpstliche Mahnung nicht nur nach Amazonien und Deutschland - "in Gemeinschaft mit allen anderen (Ortskirchen) und mit der Kirche in Rom als Zentrum der Einheit".


Quelle:
KNA