Regierungseinigung zu Paragraf 219a

Geteiltes Echo auf Kompromiss

​Die Bundesregierung hat mit Blick auf das Werbeverbot für Abtreibung einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Danach sollen Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Schwangere mit Informationsmaterial versorgen.

Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Ärzte und Krankenhäuser, die eine Abtreibung durchführen, müssen zuvor eingewilligt haben. Dieser Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden. Für Ärzte, die eine Abtreibung durchführen, solle zudem mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Deshalb solle rechtlich ausformuliert werden, dass Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Ausdrücklich heißt es in der Erklärung, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft nicht geben dürfe. Experten sollen zudem in einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen. Im Januar solle daher der Paragraf 219a entsprechend ergänzt werden.

"Erster Schritt zur Klärung"

Die beiden Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Union, Andrea Nahles und Ralph Brinkhaus, begrüßten den Vorschlag. Es sei gut, dass es einen Kompromissvorschlag der Bundesregierung gebe, so Nahles. "Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden." Brinkhaus meinte, der Vorschlag sei ein erster Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition.

CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte auf Twitter: "Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung." Deshalb sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe.

"Vorschlag unausgegoren"

Kritik kam von den Grünen: Der Vorschlag sei unausgegoren, so die frauenpolitische Sprecherin, Ulle Schauws. Sie warf der Bundesregierung vor, weiter auf Zeit zu spielen. Ärzte sowie Frauen werde weiter Misstrauen entgegengebracht. Am Ende werde eine Ergänzung des Paragrafen angekündigt, deren Umsetzung «völlig nebulös» bleibe. Die Grünen machten sich weiter für eine Streichung des Paragrafen stark.

Die Ärztin Kristina Hänel bezeichnete den Kompromiss als "Null-Nummer". "Der Paragraf 219a bleibt komplett bestehen inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind", heißt es in einer Erklärung von Hänel und sie unterstützenden Ärzten.

Kontruktiver Lösungsversuch

Der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery erkennt dagegen nach eigener Aussage in dem Fünf-Punkte-Plan, dass die Regierung konstruktiv ohne Streit eine Lösung für Ärzte sowie Frauen und Paare finden wolle. Im Interview des Deutschlandfunks (Donnerstag) sagte der Präsident der Bundesärztekammer zudem, die Ärzte würden zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stehen und könnten die ihnen im Vorschlag angedachten Aufgaben leisten.


Quelle:
KNA