Die gemeinsame Verantwortung von geweihten und nicht geweihten Personen in der Bistumsleitung sei nötig, "um Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und klerikale Zirkel aufzubrechen", sagte Rieth laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Bistums Mainz.
Verantwortung auf viele Schultern legen
"Wir brauchen Geweihte ebenso wie Nicht-Geweihte in Verantwortung", betonte Rieth bei einer Vorstellung des Mainzer Konzepts in Speyer.
Rieth ist seit April 2022 Bevollmächtigte des Generalvikars Udo Markus Bentz. Die "Gesamtverantwortung des Generalvikars" wird laut Bistum damit von zwei Personen gemeinsam wahrgenommen.
Mit Blick auf die Missbrauchsaufarbeitung sagte die 48-jährige Ordinariatsdirektorin und Pastoralreferentin, sie sei grundsätzlich für Gespräche mit Beschuldigten zuständig. Das bedeute aber nicht, dass sich Bentz, der Generalvikar und Weihbischof ist, "der Verantwortung für dieses Thema entzieht". Bentz sei "nach wie vor eng eingebunden", so Rieth. Das Prinzip diene dazu, "Tätern keinen vermeintlichen innerklerikalen Schutzraum mehr zu bieten".
Erstzuständigkeiten in verschiedenen Themenbereichen vereinbart
Rieth sagte, sie und Bentz hätten Erstzuständigkeiten in verschiedenen Themenbereichen vereinbart. Bei Rieth ist dies etwa die Missbrauchsthematik. Verantwortet würden Entscheidungen gemeinsam und im Vier-Augen-Prinzip. "Wenn einer von uns eine Entscheidung von großer Tragweite treffen muss, müssen wir sicherstellen, dass der jeweils andere Part diese Entscheidung mittragen kann."
Dazu seien immer wieder Abstimmungen nötig. "Aber es lohnt sich, weil dadurch niemand mehr alleine entscheidet, und die Entscheidung am Ende wirklich von beiden verantwortet werden kann", so Rieth.
Die Bevollmächtigte sei kein "Frauenamt", betonte Rieth. Es sei "Zufall", dass sie als Frau dieses Amt innehabe, aber eben auch eine Möglichkeit für Frauen, an Leitung beteiligt zu sein.