Ex-Dekan nach Haftstrafe nun auch kirchenrechtlich verurteilt

Sanktionen verhängt

Gut zwei Jahre nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Veruntreuung durch ein Landgericht ist ein ehemaliger Dekan aus der Erzdiözese Freiburg auch kirchenrechtlich verurteilt worden. Das erzbischöfliche Offizialat sprach Sanktionen aus.

Freiburger Münster / © Tsisha (shutterstock)

Das kirchliche Gericht, das erzbischöfliche Offizialat in Freiburg, sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Dekan im Wesentlichen gegen drei Straftatbestände verstoßen hatte: Amtsmissbrauch als Dekan und Pfarrer zu Lasten seiner Pfarrei und seines Dekanats, unerlaubte Veräußerung von Kirchenvermögen sowie Betreiben von Handel und Gewerbe ohne Erlaubnis, teilte die Erzdiözese Freiburg mit.

Das Urteil des kirchlichen Gerichtes ergänze das Urteil des Landgerichtes Mannheim.

Amt als Dekan und Pfarrer aufgegeben

Der Ex-Dekan verschickte den Angaben zufolge erfundene Rechnungen und unterschlug Spenden. Im Verfahren vor dem Landgericht war der Priester der Erzdiözese Freiburg zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, inzwischen wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Bereits vor dem staatlichen Gerichtsverfahren gab er vor knapp vier Jahren sein Amt als Dekan und Pfarrer auf.

Er dürfe nun für die Dauer von zwanzig Jahren keine kirchlichen Ämter in der Erzdiözese mehr ausüben, in denen er Verantwortung für finanzielle Fragen trägt, kündigte die Erzdiözese an. Im Gebiet seines ehemaligen Dekanats dürfe er in den nächsten zehn Jahren weder seelsorglich tätig werden noch an öffentlichen Anlässen teilnehmen.

Außerdem sei er zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt, die er in Raten abzutragen habe. Das Urteil sei zwischenzeitlich rechtskräftig, so die Erzdiözese.


Quelle:
epd
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