Freispruch oder weitere Haft wegen Missbrauchs?

Schicksalstag für Kardinal Pell

Seinen 78. Geburtstag musste Kardinal George Pell als verurteilter Sexualstraftäter im Gefängnis verbringen. Ob er auch die kommenden Geburtstage hinter Gittern begeht, entscheidet an diesem Mittwoch ein Berufungsgericht.

Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP (dpa)
Kardinal George Pell vor dem Gericht in Melbourne / © Daniel Pockett/AAP ( dpa )

Eine Jury hatte den früheren Chef des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Dezember für schuldig befunden, vor über zwei Jahrzehnten als Erzbischof von Melbourne in fünf Fällen zwei Chorknaben sexuell missbraucht zu haben. Im März wurde dann das Strafmaß verkündet: sechs Jahre Haft. Dass es "nur" sechs Jahre Haft wurden, hat Pell einem komplizierten juristischen Rechenverfahren und der Anerkennung seines im strafrechtlichen Sinne makellosen privaten und beruflichen Lebens zu verdanken.

Im Berufungsverfahren im Juni führten Pells Anwälte drei Gründe für ihren Einspruch an. Erstens sei das Urteil "unangemessen". Der Schuldspruch der Jury gründe sich lediglich auf die Aussage des einzigen noch lebenden Klägers. Das reiche nicht für einen "zweifelsfreien" Schuldspruch aus.

Pells Anwälte beklagen Verfahrensfehler und Formfehler

Im zweiten Punkt werfen die Anwälte dem Vorsitzenden Richter Peter Kidd vor, mit der Nichtzulassung eines Videos als Teil des Schlussplädoyers der Verteidigung einen Verfahrensfehler begangen zu haben. Mit dem Video wollte die Verteidigung beweisen, dass der dem Geistlichen vorgeworfenen Oralsex mit den Chorknaben im vollen erzbischöflichen Ornat praktisch unmöglich gewesen sei.

Drittens habe Kidd einen "fundamentalen Formfehler" begangen: Pell sei nicht in Anwesenheit der Geschworenen gefragt worden, ob er sich schuldig oder unschuldig bekenne. Nachdem eine erste Jury nicht zu einer einstimmigen Entscheidung gelangt war, musste der Prozess neu aufgerollt und eine neue Jury berufen werden. Der neuen Jury ließ der Richter Pells Erklärung "Nicht schuldig" aus dem ersten Verfahren auf Video vorspielen.

Vorwurf des Missbrauchs und der Vertuschung von Missbrauch

Gibt das Berufungsgericht dem ersten Grund statt, würde die Verurteilung Pells aufgehoben und der Kardinal sofort aus dem Gefängnis entlassen. Sollte das Gericht den zweiten oder dritten Grund akzeptieren, müsste ein neuer Prozess angesetzt werden.

Der einstige Kurienkardinal Pell ist weltweit der ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. In seiner australischen Heimat galt der ehemalige Rugbyspieler als kontroverser, medienaffiner "Kulturkrieger" der katholischen Konservativen und Bezweifler des Klimawandels. Zudem steht der ehemalige Erzbischof von Melbourne und Sydney seit seiner Zeit als einfacher Priester von Ballarat im Zentrum des Missbrauchsskandals. Immer wieder tauchten Gerüchte auf, Pell habe männliche Jugendliche missbraucht. Schwer lastet zudem der Vorwurf, Pell habe Missbrauchsfälle vertuscht.

Im Gefängnis ein vorbildlicher Häftling

Als Erzbischof von Melbourne entwickelte Pell 1996 aber auch als erster australischer Kirchenführer ein Standardverfahren zum Umgang mit Missbrauchsfällen, mit dem er zum Verdruss seiner Bischofskollegen nur knapp der Veröffentlichung von verbindlichen Standards der Bischofskonferenz zuvorkam.

Im Gefängnis gilt Pell laut australischen Medien als vorbildlicher Häftling. Er lese viel, schreibe Briefe und pflege einen guten Umgang mit den Justizbeamten, habe aber aus Sicherheitsgründen keinen Umgang mit Mithäftlingen, heißt es.

Weiteres strafrechtliches Verfahren gegen Pell wahrscheinlich

Egal, wie das Urteil am Mittwoch ausfallen wird, es wird nicht das letzte Kapitel der Causa Pell sein. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können beim nächsthöheren Gericht in Berufung gehen. Zudem ist ein weiteres strafrechtliches Verfahren gegen Pell wegen angeblicher Lügen und Behinderung der Justiz bei seinen Aussagen vor dem staatlichen Missbrauchsausschuss wahrscheinlich. Die Beweise für diese Vorwürfe könnten sich in den zwei Bänden des Abschlussberichts finden, die von der Missbrauchskommission im Vorgriff auf ein mögliches Verfahren nicht veröffentlicht wurden.

Last, but not least, sind in Melbourne Zivilklagen weiterer mutmaßlicher Missbrauchsopfer gegen Pell anhängig. Die könnten dem Kirchenmann gefährlicher werden als die Strafrechtsprozesse. In Zivilverfahren reicht nämlich schon die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des zur Last gelegten Vorwurfs für eine Verurteilung aus. Eine Rückkehr Pells in römische Ämter und Würden scheint jedoch auf jeden Fall ausgeschlossen.


Quelle:
KNA