Der Gesundheitsschutz der Besucher und Mitwirkenden habe Priorität, erklärte der leitende Theologe der zweitgrößten evangelischen Landeskirche am Donnerstag in Düsseldorf. In der Kirche werde es auf längere Zeit keinen normalen Gemeindealltag geben. "So, wie wir sie kannten, werden unsere Gottesdienste bis auf weiteres nicht sein", betonte Rekowski, der auch Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.
Nach einem Eckpunktepapier der rheinischen Kirche sollen die Besucher des Gottesdienstes einen Mundschutz tragen und einen Abstand von mindesteins eineinhalb Metern einhalten. Gesang und den Einsatz von Blasinstrumenten werde es nicht geben. Zudem sind Eingangskontrollen vorgesehen.
Gottesdienste mit Schutzvorschriften
Von den 668 rheinischen Gemeinden würden zunächst vermutlich nur einige an diesem Sonntag Präsenzgottesdienste anbieten, hieß es. In Köln lade die Antoniterkirche aufgrund der Schutzvorschriften am Sonntag maximal 40 statt wie normalerweise bis zu 150 Gäste ein. Zu den drei angebotenen Sonntagsgottesdiensten in Köln müssen sich die Menschen zudem anmelden. In anderen Gemeinden liefen die Planungen für reguläre Gottesdienste eher auf Pfingsten hin, wofür sich etwa auch der Pfarrkonvent im Kirchenkreis Duisburg ausgesprochen habe, erklärte das Landeskirchenamt.
Rekowski betonte, in den vergangenen Wochen sei viel Neues in Sachen Gottesdienst entstanden - mit Kreativität und Energie. "Was es alles zu entdecken gibt, wenn wir die gewohnten Pfade verlassen, das zeigt sich in diesen Wochen", erklärte der 58-Jährige mit Blick auf Gottesdienste im Internet. "Gemeinde entdeckt sich vielfältig, auch jenseits der sonntäglichen Präsenzgottesdienste."
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW können laut Landesregierung vom 1. Mai an wieder öffentliche Gottesdienste feiern und Versammlungen abhalten, weil sie Konzepte zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus vorgelegt haben. Die Konzepte wurden auch beim Bundesinnenministerium eingereicht und sollten an diesem Donnerstag von den Regierungschefs von Bund und Ländern beraten werden, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu ermöglichen.